BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 158

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sichtlich der Einstellungen zu verschiedenen Themenbereichen doch zu Klarstellungen kommen wird.

Einen Punkt möchte ich dabei herausheben, um klarzumachen, worum es letztendlich dabei geht. In diesem einen besonderen Punkt geht es darum, dass der Streitwert von 10 000 auf 25 000 € angehoben wird und dass bei so hohen Beträgen deshalb auch bei den Bezirksgerichten verhandelt werden kann. Das entlastet natürlich die Landes­gerichte, und es kommt hoffentlich zu einer etwas anderen Verteilung der Belastung der Gerichte.

Allerdings ist mit der Streichung von Gerichtstagen und der Einbringungsmöglichkeit sogenannter Protokollarklagen et cetera schon auch ein Schritt dahin gehend unter­nommen worden, dass die Zugänglichkeit zu den Gerichten für manche, die keine so große Mobilität aufweisen, doch um einiges erschwert worden ist. Wir hoffen, dass die­se erschwerte Zugänglichkeit in Zukunft nicht dazu führt, dass ein verschlechterter Zu­gang für die Menschen zu einer positiven gerichtlichen Möglichkeit gegeben ist.

Das heißt, auf der einen Seite: positiv der Zugang, positiv die Entlastung der Justiz. Aber kritisch angemerkt sei letztendlich doch der Zugang – hinsichtlich der Streichung bestimmter Gerichtstage beziehungsweise bestimmter Bereiche dessen, wo die Zu­gänglichkeit notwendig wäre.

Daher ist unser Ansinnen, unser Anliegen, bei der Umsetzung dieser Novelle, dieser Gerichtsvorlage darauf zu achten, dass in der Realität nicht nur der Zugang zum Recht gewahrt bleibt, sondern auch auf den Identitätsbereich geachtet wird. Wir werden aber beiden Novellen die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.47


Präsident Gregor Hammerl: Nächster Redner: Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


18.47.45

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren dieses Hauses! Die öster­reichische Justiz ist weltweit bekannt dafür, dass sie zu den führenden Institutionen im Bereich der Informationstechnologie gehört. Gerade das österreichische Grundbuch ist hier ein Vorzeigeprojekt. Immer wieder kommen aus der ganzen Welt – nicht nur aus den Nachbarländern, sondern auch aus Korea und aus dem amerikanischen Raum – Delegationen zu uns, die sich dieses Grundbuch anschauen, die schauen, wie da in Österreich gearbeitet wird.

Das Grundbuch ist ja auch eine ganz wichtige Sache für die Wirtschaft, das muss man so sagen, da hier in Österreich rasch immer wieder für Rechtssicherheit gesorgt wer­den kann. Ein Vergleich mit Tschechien zeigt: Hier hinken die Nachbarn – was die Be­arbeitungszeit betrifft – der österreichischen Justiz und dem österreichischen Grund­buch wirklich Monate hinterher.

Im Jahr 2008 hat es die Grundbuchs-Novelle gegeben, Frau Bundesminister, und es wurden damals die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umstellung der Grundstücks­datenbank auf das Grundbuch neu geschaffen. Und so Gott will – möchte ich sagen –, wird es am 7. Mai den sogenannten Big Bang geben. Es gibt ein paar Dinge, die man jetzt noch anpasst – Kollege Saller hat es schon angesprochen –, zum Beispiel die Rangordnung.

Bislang war es so: Es hat es eine Rangordnung gegeben; es hat einen Originalbe­schluss gegeben, und wer immer auch diesen Beschluss in Händen hatte, konnte so­zusagen diese Rangordnung ausnutzen. Der Nachteil an diesem System war eben, dass es nicht möglich war, diese Rangordnung oder dieses Gesuch dann elektronisch zu übermitteln. Das wird sich ändern, nämlich dahin gehend, dass es jetzt eine Rang-


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