BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 156

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18.38.2618. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungs­gesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Grundbuchs-Novel­le 2012 – GB-Nov 2012) (1675 d.B. und 1698 d.B. sowie 8708/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1676 d.B. und 1699 d.B. sowie 8689/BR d.B. und 8709/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte um die Berichte.

 


18.38.50

Berichterstatter Christian Füller: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftstei­lungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungs­eigentumsgesetz 2002, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zum zweiten Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2012 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


18.40.01

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zuerst dir, Frau Bundes­ministerin, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro sehr herzlich für die vor­liegenden Gesetzesnovellen danken, weil sie einen wichtigen Schritt zur verbesserten und schnelleren Kommunikation darstellen.

Es geht in erster Linie um die Anpassung der jeweiligen Materien an den aktuellen Stand neuer Informationstechniken. Dieser ausgeweitete Einsatz dient der Verwal-


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