BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 20

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

be, wie gesagt, diese Vorschläge an die fünf Parlamentsklubs weitergegeben, und es hat dann eine erste Diskussionsrunde mit allen fünf Justizsprechern gegeben. Es war sehr konstruktiv, und es hat dann auch noch den Wunsch gegeben, dass wir im Be­reich des Anfütterns noch einige Änderungen vornehmen. Zu diesem Zweck haben wir dann in diese Runde mit den fünf Justizsprechern auch Experten aus dem Strafrechts­bereich eingeladen. Gemeinsam ist es dann gelungen, auch noch eine Verbesserung dieses Anfütterungs-Paragraphen vorzunehmen, sodass ich glaube, dass die jetzige Lösung, die auf dem Tisch liegt, eine sehr gute ist.

Zum Anfüttern noch ein Beispiel – ich möchte das nur noch abschließend erwähnen, da es auch immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussionen ist –: Wir haben im Bereich des Anfütterns diese Grenze vorgesehen, dass man geringfügige Vorteile annehmen darf, wobei im Gesetz nicht drinnen steht, dass das 100 € sind, denn das wäre, wenn man es im Gesetz festschreibt, eine zu starre Grenze. Wir haben daher im Gesetzestext nur stehen – es ist eigentlich nur ein Gesetzesvorschlag –, dass gering­fügige Vorteile angenommen werden dürfen. Und der Oberste Gerichtshof interpretiert „geringfüge Vorteile“ immer mit rund 100 €, sagt aber zugleich auch immer, dass na­türlich auf den Einzelfall abgestellt werden muss. Das heißt, im Einzelfall kann diese Grenze natürlich ganz anders aussehen.

Insgesamt glaube ich, dass dieser Vorschlag zur Verschärfung des Korruptionsstraf­rechts ein sehr guter ist, und ich bin zuversichtlich, dass dieser Vorschlag noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden wird. – Danke.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat Klug? – Nein, das ist ausreichend.

Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Steinkogler.

 


Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesmi­nister! Wodurch ist sichergestellt, dass im Rahmen von Repräsentationsaufgaben die­se Zuwendungen nicht strafbar werden?

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Repräsentationsaufgaben waren eben auch so ein Punkt, der für heftige Diskussionen bei der sehr strengen Re­gelung im Jahr 2008 gesorgt hat. Wenn Sie sich erinnern, damals hat es ja geheißen, jetzt kann dann kein Politiker mehr zu verschiedenen Kunst- und Kulturveranstal­tungen, zu Sportveranstaltungen gehen. Das war ja einer der großen Kritikpunkte im Jahr 2008.

Uns war es jetzt wichtig, auch genau auf diese Kritikpunkte klare Antworten zu geben. Ich habe ja gesagt, wir wollen durch den neuen Anfütterungs-Paragraphen eine rechts­sicherere Lösung haben.

Deshalb müssen wir natürlich auch auf die Frage, wie es künftig mit Repräsentations­aufgaben ist, ganz klare Antworten geben, und deshalb haben wir in dem Gesetzesvor­schlag vorgesehen, dass ausdrücklich drinnen steht, dass Repräsentationsaufgaben natürlich weiter wahrgenommen werden dürfen, dass da der Anfütterungstatbestand nicht erfüllt wird, denn es geht ja tatsächlich darum, dass Politiker weiter ihre Arbeit machen sollen.

Ich glaube, das Anfütterungsverbot darf nie so weit gehen, dass ein Politiker seine Ar­beit nicht mehr machen kann. Sie alle, die Sie hier sitzen, wissen, dass von Politikern erwartet wird, dass sie zu Veranstaltungen gehen, und das ist auch richtig so. Wir sollen ja als Politiker vor Ort sein, wir sollen zu Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltun­gen – was auch immer – gehen und nicht daheimbleiben und uns fürchten, dass wir vielleicht angefüttert werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite