Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, eines klarzustellen: Wir wollen natürlich nicht korrupte Verhaltensweisen dulden, aber gewisse Ausnahmen sind einfach sinnvoll, und das sind Ausnahmen für Repräsentationsaufgaben. Das ist wirklich im Gesetzestext selbst klargestellt, dass die Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben auch weiterhin zulässig sein wird. Ich halte es auch für notwendig, dass wir weiter bei Veranstaltungen anwesend sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Im Zusammenhang mit den Änderungen im Korruptionsstrafrecht wird es ja auch die Möglichkeit der anonymen Anzeige geben. Da muss man vorsichtig sein, denn man kann ja nie ausschließen, dass es auch politisch motivierte Anzeigen gibt, die auf einer erfundenen Basis beruhen.
Wie werden Sie in diesem Zusammenhang damit umgehen, um das auseinanderzuhalten und politischen Missbrauch möglichst auszuschließen?
Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Dazu muss man auch eines sagen: Es gibt ja jetzt schon viele anonyme Anzeigen, und die wird es auch weiterhin geben, denn es soll natürlich auch die Möglichkeit der anonymen Anzeige geben, das ist völlig klar. Natürlich verstehe ich auch die Ängste und dass man sagt, es wird dann halt künftig im Hinblick auf diese schärferen Korruptionsstrafbestimmungen mehr anonyme Anzeigen geben. Ja, das mag schon sein, dass das tatsächlich so sein wird, aber ich glaube, es ist auch wichtig, sich vor Augen zu halten, dass alle diese Anzeigen ja bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft landen.
Wir haben ja eine eigene Staatsanwaltschaft, die genau auf diese Korruptionsfälle spezialisiert ist. Da sitzen wirklich Spezialisten in dem Bereich, und die sind wirklich in der Lage, klar herauszuarbeiten, wo tatsächlich ein Verfahren eingeleitet werden muss und wo nicht. Also ich habe keine Bedenken, dass man bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit diesen Anzeigen nicht sehr seriös und vor allem auch sehr kompetent umgeht. Dort haben wir wirklich eine geballte Ladung an Kompetenz zur Bekämpfung von Korruption, und da wird man auch richtig mit diesen Anzeigen umgehen.
Ich begrüße es auch sehr, dass der Präsident des Obersten Gerichtshofes angekündigt hat, dass er beim Obersten Gerichtshof einen eigenen Senat für dieses Korruptionsstrafrecht einrichten wird. Das heißt, auch da ist dann gewährleistet, dass sich eine gewisse Judikatur verfestigen wird, und das ist wirklich sehr zu begrüßen.
Also diese Bedenken kann man, glaube ich, insofern zerstreuen, als man sagen muss, mit diesen Anzeigen, die es wahrscheinlich geben wird, wird sehr seriös und kompetent umgegangen werden.
Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, 1811/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Brückl, um deren Verlesung.
Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminister! Sie stehen derzeit in Verhandlungen mit den Landeshauptleuten bezüglich der Schließung beziehungsweise Zusammenlegung von Bezirksgerichten, und vielerorts kämpfen Bürger sozusagen für den Erhalt ihres Bezirksgerichtes.
Daher meine Frage:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite