BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 21

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Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, eines klarzustellen: Wir wollen natürlich nicht kor­rupte Verhaltensweisen dulden, aber gewisse Ausnahmen sind einfach sinnvoll, und das sind Ausnahmen für Repräsentationsaufgaben. Das ist wirklich im Gesetzestext selbst klargestellt, dass die Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben auch weiter­hin zulässig sein wird. Ich halte es auch für notwendig, dass wir weiter bei Veranstal­tungen anwesend sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühl­werth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Im Zu­sammenhang mit den Änderungen im Korruptionsstrafrecht wird es ja auch die Mög­lichkeit der anonymen Anzeige geben. Da muss man vorsichtig sein, denn man kann ja nie ausschließen, dass es auch politisch motivierte Anzeigen gibt, die auf einer erfun­denen Basis beruhen.

Wie werden Sie in diesem Zusammenhang damit umgehen, um das auseinanderzuhal­ten und politischen Missbrauch möglichst auszuschließen?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Dazu muss man auch eines sa­gen: Es gibt ja jetzt schon viele anonyme Anzeigen, und die wird es auch weiterhin geben, denn es soll natürlich auch die Möglichkeit der anonymen Anzeige geben, das ist völlig klar. Natürlich verstehe ich auch die Ängste und dass man sagt, es wird dann halt künftig im Hinblick auf diese schärferen Korruptionsstrafbestimmungen mehr ano­nyme Anzeigen geben. Ja, das mag schon sein, dass das tatsächlich so sein wird, aber ich glaube, es ist auch wichtig, sich vor Augen zu halten, dass alle diese Anzeigen ja bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft landen.

Wir haben ja eine eigene Staatsanwaltschaft, die genau auf diese Korruptionsfälle spe­zialisiert ist. Da sitzen wirklich Spezialisten in dem Bereich, und die sind wirklich in der Lage, klar herauszuarbeiten, wo tatsächlich ein Verfahren eingeleitet werden muss und wo nicht. Also ich habe keine Bedenken, dass man bei der Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft mit diesen Anzeigen nicht sehr seriös und vor allem auch sehr kompetent umgeht. Dort haben wir wirklich eine geballte Ladung an Kompetenz zur Bekämpfung von Korruption, und da wird man auch richtig mit diesen Anzeigen um­gehen.

Ich begrüße es auch sehr, dass der Präsident des Obersten Gerichtshofes angekün­digt hat, dass er beim Obersten Gerichtshof einen eigenen Senat für dieses Korrup­tionsstrafrecht einrichten wird. Das heißt, auch da ist dann gewährleistet, dass sich ei­ne gewisse Judikatur verfestigen wird, und das ist wirklich sehr zu begrüßen.

Also diese Bedenken kann man, glaube ich, insofern zerstreuen, als man sagen muss, mit diesen Anzeigen, die es wahrscheinlich geben wird, wird sehr seriös und kompe­tent umgegangen werden.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, 1811/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Brückl, um deren Verlesung.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminister! Sie stehen derzeit in Verhandlungen mit den Landeshauptleuten bezüglich der Schlie­ßung beziehungsweise Zusammenlegung von Bezirksgerichten, und vielerorts kämp­fen Bürger sozusagen für den Erhalt ihres Bezirksgerichtes.

Daher meine Frage:

 


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