BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 27

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Standorten müssen wir allerdings Kompromisse finden. Es ist nicht so, dass jetzt alle meine Vorschläge zu hundert Prozent bejubelt werden. Das habe ich mir auch nicht er­wartet, dass mein Vorschlag zu hundert Prozent sofort angenommen wird, aber die meisten Bundesländer sind hier wirklich an einer guten Lösung interessiert, und ge­meinsam werden wir diese auch finden.

Ich bin zuversichtlich, dass vor dem Sommer einige Bundesländer kommen werden. Konkret will ich jetzt noch kein Bundesland nennen, weil wir, wie gesagt, noch mitten in den Verhandlungen sind.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, 1813/M, und ich bitte Frau Bundesrätin Dr. Winzig um deren Verlesung.

 


Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

1813/M-BR/2012

„Wie ist die Entwicklung betreffend die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich auch ein im Moment sehr heftig diskutiertes Thema, ein Thema, das uns ja auch schon seit Längerem beschäftigt. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit 1. April in Kraft getreten, und damit ist natürlich auch dieses Thema wieder stark im Fo­kus der medialen Öffentlichkeit. Deswegen ist es, glaube ich, auch gut, hier einige Worte zur Entwicklung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu sagen.

Die Europäische Union kam in einem sehr ausführlichen Bericht letztes Jahr zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung einerseits ein notwendiges und nützliches Instrument für die Strafrechtspflege darstellt, andererseits aber die Harmonisierung der unterschiedlichen Speicherverpflichtungen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Harmonisierung des Binnenmarktes verfehlt wurde. – Das ist also ein durchaus durch­wachsener Bericht, in dem alle Vor- und Nachteile wirklich auch ganz klar dargestellt worden sind.

Darüber hinaus seien auch die nationalen Vorschriften über den Zugriff auf die gespei­cherten Daten unterschiedlich und würden die Mitgliedstaaten die Ausnahmen des Ar­tikels 15 der E-Privacy-Richtlinie unterschiedlich auslegen. – Auch das wurde in die­sem Bericht kritisiert.

Die Kommission hat in der Folge dann einen Vorschlag zur Überarbeitung der diesbe­züglichen Richtlinie in Aussicht gestellt, wobei der Termin für die Vorlage immer wieder hinausgeschoben wurde. Nach den mir bisher vorliegenden Informationen plant die Kommission, noch dieses Jahr einen Vorschlag vorzulegen. Über den konkreten Inhalt ist aber bis jetzt noch nichts bekannt geworden. Dazu kann ich also zum jetzigen Zeit­punkt noch gar nichts sagen.

Allerdings wurden von der Kommission schon in ihrem Bericht im Frühjahr 2011 jene Bereiche genannt, die sie als verbesserungsbedürftig erachtet. Dabei waren auch die Datensicherheitsmaßnahmen, insbesondere für das Verfahren der Datenübergabe vom Anbieter an die berechtigt anfragenden Behörden, von großer Bedeutung. Deut­lich wurde im Bericht aber auch darauf verwiesen, dass die Mitgliedstaaten ihren Ver­pflichtungen aus der Richtlinie nachzukommen haben.

Gegen jene Mitgliedstaaten, die bei der Umsetzung säumig waren, wurden auch Ver­tragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es gab ja auch ein Vertragsverletzungsverfahren


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