BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 30

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Gerichte sind aber in diesen Ländern noch ausständig. Da wissen wir auch noch nicht, wie das weitergeht.

Es liegen nach wie vor keine Informationen darüber vor, dass seitens Irlands Gerichte Fragen an den Europäischen Gerichtshof vorgelegt haben. Da hört man immer wieder, dass dem Europäischen Gerichtshof etwas vorgelegt wurde, aber da haben wir auch keine näheren Informationen.

Schweden hat mittlerweile auch umgesetzt, nachdem die Europäische Kommission Bußgeldzahlungen eingefordert hat.

Wenn man betrachtet, in wie vielen Ländern die Höchstgerichte beschäftigt wurden und man mit der Umsetzung noch zögert, dann zeigt dies auch ein gewisses Unbe­hagen in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dieser Vorratsdatenspeicherung, mit dieser Richtlinie. Ich glaube, deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass sich die Kommission den Kopf darüber zerbricht, wie man eine neue Richtlinie gestalten kann, denn wenn sich so ein Unbehagen in einzelnen Staaten manifestiert, dann muss man auch darauf reagieren. Das tut die Kommission, und ich hoffe, dass das auch rasch gehen wird. – Danke.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, 1809/M, und ich bitte Herrn Bundesrat Lindinger um deren Verlesung.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin, wir haben heute schon sehr viel über die Bezirksgerichtsreform und deren Folgen gehört. Gerade im ländlichen Raum, haben Sie gesagt, muss man sehr behutsam mit der Reform um­gehen.

Deswegen auch meine Frage:

1809/M-BR/2012

„In welcher Form werden bei der Bezirksgerichtsreform die regional vor Ort Verantwort­lichen eingebunden?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Da gebe ich Ihnen recht, es ist wichtig, dass man auch regional vor Ort die betroffenen Personen einbindet, und es soll dann auch einen strukturierten Dialog vor Ort geben. Nur kann ich diesen struk­turierten Dialog mit Betroffenen vor Ort erst dann führen, wenn klar ist, welche Bezirks­gerichte tatsächlich betroffen sind. Ich weiß, das ist im Moment vor allem für die Be­diensteten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den einzelnen Gerichtsstandor­ten ein großes Problem, weil natürlich die ganze Diskussion für Verunsicherung sorgt.

Ich bin daher der Meinung, dass es auch für die Betroffenen die beste Lösung wäre, wenn wir rasch mit den Ländern zu Einigungen kämen, damit einmal feststeht: Was passiert, welches Bezirksgericht wird zusammengelegt, mit wem wird man zusammen­gelegt, was bedeutet das konkret? Sobald das wirklich feststeht, wird es dann vor Ort auch Arbeitsgruppen geben, wo Personalvertreter einbezogen sind, Standesvertreter einbezogen sind, natürlich auch Betroffene von den jeweiligen Gerichtsstandorten ein­bezogen sind. Da wird man sich dann genau ansehen, wo sich Härten ergeben und wie man zum Beispiel Härten für einzelne Mitarbeiter abfedern kann. Das soll es dann natürlich auch geben.

Wir haben natürlich jetzt bereits Personalvertreter und Standesvertreter mit einbezo­gen, wir sind da schon im Gespräch, aber wirklich heruntergebrochen auf die einzelnen Standorte kann man das erst dann machen, wenn feststeht, wer überhaupt betroffen ist. Man kann jetzt nicht zu möglicherweise betroffenen Standorten hingehen und dort


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