BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 31

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bereits darüber reden, wie es mit ihnen weitergehen soll, wenn noch gar nicht feststeht, dass sie überhaupt betroffen sind. Das geht natürlich nicht. Aber, wie gesagt, sobald wir das wissen, wird es die entsprechenden Gespräche geben.

Es ist leider eine große Verunsicherung da. Das tut mir sehr leid für die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter, und deswegen hoffe ich, dass wir rasch Lösungen finden, damit wirklich Klarheit besteht und konkret darüber gesprochen werden kann, was geschieht und wie man gute Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden kann.

Ich möchte noch etwas dazusagen, was mir in diesem Zusammenhang wichtig er­scheint, wenn Zusammenlegungen erfolgen. Wenn ich mich jetzt zum Beispiel vor dem Sommer mir einzelnen Ländern einige, dann bedeutet das nicht, dass von heute auf morgen die Zusammenlegungen erfolgen. Das braucht natürlich Zeit. Es wird eine ers­te Welle der Zusammenlegungen frühestens ab 1. Jänner 2013 geben, dann wahr­scheinlich auch Mitte 2013, Anfang 2014. Dann muss man auch schauen, welche bau­lichen Maßnahmen notwendig sind. Wir haben ja nicht überall halbleere Gerichte he­rumstehen, die sofort andere Gerichte auffangen können. Das heißt, die konkrete Um­setzung wird natürlich länger brauchen, und die Zeit wird genutzt werden, um diesen strukturierten Dialog zu führen. – Danke.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat.

 


Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Kann es sein, dass am Ende dieser Diskussion Bezirksgerichte über Bundesländergrenzen hinweg zuständig sein werden?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ja, auch das kann sein. Es sind einige Landeshauptleute auf mich zugekommen, die gesagt haben, sie können sich Landesgrenzen überschreitende Lösungen vorstellen. Meine Position dazu ist, dass ich dafür offen bin, wenn das die betroffenen Ländern wollen. Das müssen natürlich alle, die davon betroffen sind, wollen, dann bin ich sehr gerne bereit, das zu tun.

Ich glaube, man muss immer eines berücksichtigen, man muss sich ansehen, wie das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung ist. Wenn man sieht, dass die Leute zum Arbeiten, zum Einkaufen ins andere Bundesland in die nächstgrößere Stadt fahren, dann macht es vielleicht auch Sinn, das Bezirksgericht an diesen Standort zu verlegen. Man muss auch die Lebensgewohnheiten der Menschen in einem bestimmten Großraum um das Bezirksgericht herum mit berücksichtigen. Da kann es natürlich sein, dass sich Landes­grenzen überschreitende Lösungen anbieten. Das schließe ich nicht aus, aber das müssen, wie gesagt, die Landeshauptleute, die Länder wollen, dann bin ich sehr gerne dazu bereit.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tiefnig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Minister, auch ich werde stets bezüglich der Bezirksgerichte angesprochen.

Meine Frage geht daher dahin: In welchem Ausmaß werden von den Österreicherinnen und Österreichern die Amtstage in Anspruch genommen?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Es hat, wie schon angesprochen, bereits einige Zusammenlegungen von Bezirksgerichten gegeben, und dort, wo Be­zirksgerichte geschlossen wurden, hat man dann sogenannte Gerichtstage eingeführt. Wir haben aber gesehen, dass diese Gerichtstage in Wahrheit kaum frequentiert wur­den. Ich habe immer wieder bei meinen Gerichtsbesuchen gehört, dass das einfach ein


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