BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 32

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riesiger Ressourcenaufwand ist, wenn jetzt ein Richter, eine Richterin einmal im Monat oder alle zwei Wochen oder wie auch immer an diesen Standort fahren muss, dort den ganzen Tag sitzt und auf Leute wartet, die nicht vorbeikommen. Wenn dann jemand vorbeikommt, dann ist es meistens so, dass man in der Regel auch nicht sofort eine Auskunft geben kann.

Ich habe es schon angesprochen: Das Rechtssystem wird immer komplexer, und man braucht meistens auch Unterlagen. Wenn ich vorher nicht weiß, um welche Fälle es geht, dann schaut das meistens so aus, dass jemand zum Gerichtstag kommt und dann auf den Amtstag beim Gericht verwiesen wird. Deswegen ist es nicht mehr sinn­voll, diese Gerichtstage aufrechtzuerhalten, weil sie kaum in Anspruch genommen wer­den.

Wenn jemand ein rechtliches Problem hat und das Gefühl hat, das gerne mit einem Richter, mit einer Richterin besprechen zu wollen, dann wartet man in der Regel nicht auf den nächsten Gerichtstag, sondern fährt zum nächsten Bezirksgericht zum Amts­tag. Das ist die Regel. Beim Amtstag kann man auch eine profundere Auskunft geben, denn da hat man alle Unterlagen zur Verfügung, alle Ressourcen zur Verfügung, da sitzt man am Bezirksgerichtsstandort, hat das ganze Umfeld an Büchern et cetera und kann sofort eine profundere Antwort geben. Deshalb wird der Amtstag mehr in An­spruch genommen als der Gerichtstag. Bezüglich der Gerichtstage haben wir die Er­fahrung gemacht, dass sie nicht mehr sinnvoll sind.

 


Präsident Gregor Hammerl: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Was nützt die Einbindung der regional Verantwortlichen, wenn es im regionalen Bereich keine Bezirksgerichte mehr geben wird, wie zum Beispiel in Kärn­ten, wo statt elf von Ihnen nur mehr fünf geplant sind und drei, wie Sie schon in Antwort auf eine bereits gestellte Frage gesagt haben, im zweisprachigen Gebiet vorhanden sind?

Die Kärntner Landesregierung hat einen einstimmigen Beschluss gefasst – auch Ihr Mitglied in der Kärntner Landesregierung, nämlich das Mitglied der ÖVP, hat dieser Resolution gegen die Schließung der sechs Bezirksgerichte zugestimmt – und darin festgehalten, dass bei einer Schließung dieser drei Bezirksgerichte im zweisprachigen Gebiet die Einbindung der Volksgruppe auf jeden Fall zwingend vorgeschrieben ist.

Diese Volksgruppe ist natürlich im Moment sehr sensibel. Sie hat ja vor einem Jahr etwas Großes erreicht, nämlich die Lösung der Ortstafelfrage, und will jetzt nicht, dass man bei anderen Dingen wieder beginnt, etwas an ihren Rechten zu knabbern.

Meine Frage daher: Werden Sie trotz Ablehnung der Schließung dieser drei Bezirks­gerichte durch die Volksgruppe trotzdem an der Schließung der Bezirksgerichte Eisen­kappel, Bleiburg und Ferlach festhalten?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon sagte, gibt es Ge­spräche mit den Vertretern der slowenischen Volksgruppe. Es gibt auch Gespräche mit dem Landeshauptmann Dörfler. Ich kenne natürlich den Beschluss der Kärntner Lan­desregierung, aber es ist mit dem Herrn Landeshauptmann vereinbart, dass wir weiter im Gespräch bleiben.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, 1814/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Strohmayer-Dangl, um deren Verlesung.

 


Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Mi­nister! Den Begriff „Rechtsschutzbeauftragter“ führten wir bei den letzten Diskussionen sehr oft im Munde.

 


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