jenes Schreibens des Bundeskanzlers betreffend seinen Aufenthalt vom 7. bis 20. Juli 2012 innerhalb eines Mitgliedstaates der EU
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 12)
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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1986/A und 1879/NR der Beilagen)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend dessen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG
Parlament
1017 Wien
GZ 350.100/0007-I/4/12
Wien, am 5. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich innerhalb des Zeitraumes vom 7. bis 20. Juli 2012 im Ausland, aber innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aufhalten werde.
Mit den besten Grüßen“
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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich begrüße Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Darüber hinaus ist der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011 eingelangt, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.
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