BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 70

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reichischer Seite signalisiert, dass es dort eventuell eine Gleichstellung – ich rede nicht von einer Besserstellung, nur von einer Gleichstellung – geben könnte. Ich glaube, das wurde von Ihrer Seite sehr wohl positiv signalisiert, aber von einer anderen Ebene bereits schon wieder nicht so goutiert.

Ich glaube, wir haben ebenfalls unsere Bankenlobby, die sehr, sehr stark ist. Ich bin auch für das Bankgeheimnis, aber wir sind gegen diese nachträgliche Amnestie, die einfach unglaublich ungerecht aufgeteilt ist, unter den verschiedenen Varianten. (Beifall bei FPÖ und Grünen. – Ruf: Du hast nicht gesagt, ob du zustimmst oder nicht!)

12.45

12.45.10

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

12.46.115. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1784 d.B. und 1885 d.B. sowie 8787/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Sta­bilitätspakt 2012 – ÖStP 2012 (1792 d.B. und 1886 d.B. sowie 8788/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichte.

 


12.46.42

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli


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