BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 179

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Diese Veränderung ist notwendig, weil sich das Berufsbild und die Situation des Berufsstandes der Tierärzte und Tierärztinnen geändert haben, und mit diesem Gesetz schaffen wir wirklich wesentliche Verbesserungen für Tierärzte und Tierärztinnen auch in der Weise, dass es eine gesetzliche Interessenvertretung gibt und damit sozusagen Demokratie stattfindet.

Es stimmt, dass es selbstverständlich unterschiedliche Ausgangspositionen gegeben hat, aber letztendlich ist es gelungen, dass sich die Interessen von selbständigen und unselbständigen Tierärzten und Tierärztinnen sowie die Anliegen der Funktionäre sowohl auf der Landes- als auch auf der Bundesebene und die klaren Kammerstruk­turen in einem Gemeinsamen wiederfinden. Und das ist eine Verbesserung.

Ich möchte auch noch betonen, dass viele Forderungen und Anliegen sehr vieler Tierärzte und Tierärztinnen berücksichtigt worden sind.

Diese Änderung des Gesetzes bringt auch eine Neustrukturierung der Kammer­organisation durch eine klare Aufgabenzuteilung. Dieses Gesetz passt das Wahlrecht an und führt ein Schlichtungsgremium und einen Kontrollausschuss ein.

Es ist zweifellos eine Verbesserung. Es war notwendig, dass die Politik auf die veränderte Situation reagiert hat, und deswegen werden wir dem selbstverständlich zustimmen.

Vielleicht zum Schluss noch etwas, was auch gelungen ist und wozu ich gratuliere, und zwar dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaft der Privat­angestellten, nämlich dass es einen Mindestlohn gibt, der ab 1.9.2012 in Kraft tritt. Hier wurden entsprechende Rahmenbedingungen für Tierärzte und Tierärztinnen festgelegt.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


19.43.53

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Kollege Krusche, die Tierärztekammer ist für uns keine unbedeutende Organisation, sondern eine sehr bedeutende. Daher werden wir dem Gesetz natürlich zustimmen.

Es hat sich in drei Punkten etwas verändert: im Bereich des Wahlrechtes, im Bereich des KV und (der Redner blättert in seinen Unterlagen) – jetzt brauche ich doch meine Zettel, ich habe mir gedacht, es geht heute wieder ohne (Heiterkeit – Bundesrat Stadler: Es geht schneller, wenn du einen Zettel hast!) – im Bereich der Delegierten­versammlung.

Ich glaube, wichtig ist auch, dass die 600 unselbständigen Tierärzte auch mit vier Vertretern als Delegierte im Wahlrecht verankert sind. 14 Vertreter gibt es bei den selbständigen Tierärzten und neun Vertreter durch die Landespräsidenten.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass – und das war ja auch in Oberösterreich ein Punkt – vielleicht die Landeskammern hier keine Bestimmung mehr haben könnten. Die Lan­deskammern haben hier sehr wohl eine Bestimmung, und ich glaube, es war nicht ganz so gut, dass man kein Bottom-up-Prinzip angewendet hat bei der Evaluierung dieses Tierärztekammergesetzes.

Wir haben gestern im Bundesrat aufgezeigt, dass es keinen Ärztemangel gibt, sondern eine schlechte Verteilung der Ärzte, und daher ist bottom up mit den Ärzten zu diskutieren. Hier ist vielleicht ein Fehler passiert, indem die Tierärzte erst später ein-


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