jenes Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle am 30. und 31. Oktober 2012 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 9)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG 12. Oktober 2012
Parlament, Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA- E1.8.33.02/0004-l.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael
Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass
aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 2. Oktober 2012
(Pkt. 8 des Beschl.Prot. Nr. 158) der Herr Bundespräsident am 4. Okto-
ber 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll
Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur
Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erteilt hat.
Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesminister für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-E1.8.19.06/0008-1.7/2012
Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Reform
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr stark zugenommen. Derzeit sind rund 144.000 Beschwerden anhängig.
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