BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 41

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10.30.52Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz (den Vorsitz übernehmend): Hinsichtlich der ein­gelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2707/AB bis 2715/AB beziehungsweise

jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend

die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit Turkmenistan über die För­derung und den Schutz von Investitionen sowie

die Aufnahme von Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen mit der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und

jenes Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich am 20. Dezember 2012 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bei gleichzeitiger Wahrnehmung seiner Angele­genheiten im Bundesrat gemäß Artikel 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz im Bun­desrat durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töch­terle sowie

des Schreibens der Frau Nationalratspräsidentin, mit dem der Beschluss betreffend Geschäftsordnung des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 vom 5. Dezem-
ber 2012, mit gleichzeitigem Ersuchen um Weiterleitung an das Bundeskanzleramt zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt, übermittelt wird,

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 18)

*****

Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschusses, Weiterleitung an das Bundes­kanzleramt zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt gemäß § 9 Abs. 9 F-VG 1948:

Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bun­desrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 vom 5. Dezember 2012 be­treffend Geschäftsordnung des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalra­tes und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

                                                                                                                        „REPUBLIK ÖSTERREICH

                                                                                                                                                          Nationalrat

Mag. Barbara Prammer                                                                                                 Die Präsidentin

                                                                                                                                            Wien, 2012 12 17

An den

Herrn Präsidenten des Bundesrates

Ich beehre mich, in der Anlage den Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschus­ses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsge­setz 1948 vom 05. Dezember 2012 betreffend

 


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