Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz (den Vorsitz übernehmend): Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2707/AB bis 2715/AB beziehungsweise
jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend
die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit Turkmenistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen sowie
die Aufnahme von Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen mit der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und
jenes Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich am 20. Dezember 2012 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bei gleichzeitiger Wahrnehmung seiner Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Artikel 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz im Bundesrat durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle sowie
des Schreibens der Frau
Nationalratspräsidentin, mit dem der Beschluss betreffend Geschäftsordnung
des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des
Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 vom
5. Dezem-
ber 2012, mit gleichzeitigem Ersuchen um Weiterleitung an das Bundeskanzleramt
zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt, übermittelt wird,
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 18)
*****
Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschusses, Weiterleitung an das Bundeskanzleramt zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt gemäß § 9 Abs. 9 F-VG 1948:
Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 vom 5. Dezember 2012 betreffend Geschäftsordnung des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948
„REPUBLIK ÖSTERREICH
Nationalrat
Mag. Barbara Prammer Die Präsidentin
Wien, 2012 12 17
An den
Herrn Präsidenten des Bundesrates
Ich beehre mich, in der Anlage den Beschluss des ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 vom 05. Dezember 2012 betreffend
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