BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 136

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sicht-, sondern überhaupt keine Brille brauchen, denn das ist einfach der Normalfall. (Beifall bei der FPÖ.)

16.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.08.2618. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzei­chen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird (1701/A und 2048 d.B. sowie 8843/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte um den Bericht.

 


16.08.39

Berichterstatter Kurt Strohmayer-Dangl: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden – Abzeichengesetz 1960 –, geändert wird.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


16.09.16

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich mache es ganz kurz. – Es ist wahr­scheinlich vielen von uns schon so ergangen: Wenn man auf Flohmärkten und in diversen Antiquariaten unterwegs war, wunderte man sich, welche grauslichen Sachen dort noch zu finden waren, nämlich NS-Devotionalien en masse – und offensichtlich war das ein recht gutes Geschäft.

Wir haben es vorhin schon in der Berichterstattung gehört, es ist ein Gesetz aus dem Jahr 1960, das wir heute novellieren, und das war ja genau das Problem: Die Straf­rahmen waren immer noch so wie 1960. Das heißt, auch für einen Antiquitätenhändler, der nicht unbedingt Millionär ist, waren das einfach nur Portokassa-Strafen.

Warum ich mich zu Wort melde? – Ich möchte mich einfach bei meinem Kollegen Na­tionalratsabgeordnetem Albert Steinhauser bedanken, der sich sehr stark dafür einge­setzt hat, dass dieses Geschäft mit NS-Devotionalien stärker geahndet wird, auch zeit­gemäß, mit entsprechenden Strafen. Ich möchte mich bei ihm bedanken, ich finde das sehr gut so. – Vielen Dank. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

16.10

 


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