setz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, geändert werden (2179 d.B. sowie 8911/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Ing. Androsch. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ing. Maurice Androsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Berichte zur Kenntnis bringen.
Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensgesetzbuch, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zahlungsverzugsgesetz).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) sowie das Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.
12.13
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die beiden vorliegende Gesetzesnovellen betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, die bis 16. März 2013 zu erfolgen hat.
Es geht um den Zahlungsverkehr zwischen den Unternehmen – zwischen den kleineren Unternehmen, den Klein- und Mittelbetrieben und den großen Unternehmen – beziehungsweise der öffentlichen Hand. Wir alle wissen, dass sich gerade Bund, Land und Gemeinden bei den Zahlungen in letzter Zeit, aber auch früher sehr viel Zeit lassen beziehungsweise gelassen haben, und gerade diese langen Zahlungsziele bringen kleinere Betriebe, die ja meistens auch dementsprechend Federn lassen haben müssen, damit sie überhaupt einen Auftrag bekommen, in Liquiditätsprobleme, des Öfteren auch in Existenzprobleme.
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