BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 56

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setz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, geändert werden (2179 d.B. sowie 8911/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Ing. Androsch. Bitte um die Berichte.

 


12.12.25

Berichterstatter Ing. Maurice Androsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Berichte zur Kenntnis bringen.

Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Feb­ruar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetz­buch, das Unternehmensgesetzbuch, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Miet­rechtsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geän­dert werden (Zahlungsverzugsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz) sowie das Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


12.13.59

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die beiden vorliegende Geset­zesnovellen betreffen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungs­verzug im Geschäftsverkehr, die bis 16. März 2013 zu erfolgen hat.

Es geht um den Zahlungsverkehr zwischen den Unternehmen – zwischen den kleine­ren Unternehmen, den Klein- und Mittelbetrieben und den großen Unternehmen – be­ziehungsweise der öffentlichen Hand. Wir alle wissen, dass sich gerade Bund, Land und Gemeinden bei den Zahlungen in letzter Zeit, aber auch früher sehr viel Zeit las­sen beziehungsweise gelassen haben, und gerade diese langen Zahlungsziele bringen kleinere Betriebe, die ja meistens auch dementsprechend Federn lassen haben müs­sen, damit sie überhaupt einen Auftrag bekommen, in Liquiditätsprobleme, des Öfteren auch in Existenzprobleme.

 


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