BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 57

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Ich selbst habe noch gelernt, dass man etwas, was man sich bestellt, auch unver­züglich zu bezahlen hat und zahlen muss, das ist aber gerade bei Großbetrieben oder bei der öffentlichen Hand nicht immer so. Und weil das nicht so selbstverständlich ist, ist diese gesetzliche Regelung, diese EU-Richtlinie sicherlich notwendig und wichtig, denn es geht hauptsächlich, wie gesagt, um die Klein- und Mittelbetriebe.

Davon gibt es über 300 000 in Österreich mit über zwei Millionen Beschäftigten, und ich glaube, deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass wir heute diesen beiden Vorlagen unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.15.55

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich mache es ebenso kurz. Wir werden dem genauso zustimmen, ich muss allerdings da­zusagen, es geht ja nicht nur um die Richtlinie, sondern es gibt auch ein Gerichtsurteil des EuGH (Bundesrat Steinkogler: Richtig!), das jetzt mit dieser Gesetzesnovelle um­gesetzt wird.

Es ist natürlich eine alte österreichische Tradition, dass man, wenn man sozusagen Schickschulden hat, dies im Prinzip am letzten Tag überweisen kann und das gilt – und das ändert sich jetzt. Jetzt muss das Geld am Stichtag eingelangt sein.

Was wir allerdings sehr wichtig finden – und deswegen stimmen wir dem Ganzen auch zu –, ist, dass es für die Konsumenten und Konsumentinnen eine andere Bestimmung gibt: Sie können nach wie vor am letzten Tag der Fälligkeit überweisen, das halten wir für sehr wichtig. Und für wichtig halten wir auch, dass es eine eigene Bestimmung für Mieterinnen und Mieter gibt, also man kann nach wie vor eine Miete auch am 5. des Monats überweisen und muss dies nicht am 1. machen. Das finden wir wunderbar.

Apropos Miete – da bleiben wir natürlich dabei: Wir brauchen eine völlig neue Rege­lung des Mietrechtsgesetzes; das sei hiemit auch gesagt. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

12.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Bevor ich Frau Präsidentin Zwazl das Wort erteile, begrüße ich den ehemaligen Präsidenten des Bundesrates Herrn Manfred Gru­ber ganz herzlich bei uns. Schön, dass du uns besuchst! Herzlich willkommen! (Allge­meiner Beifall.) – Bitte.

 


12.17.00

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja jetzt über das Gesetz schon sehr viel gesprochen worden. Wir begrüßen es, weil die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ganz einfach Klarheit für die Geschäfte zwischen den Unternehmen schafft. Diese Neuerungen betreffen aber nicht nur Geschäfte zwischen Unternehmen, sondern auch von Unternehmen mit juristischen Personen öffentlichen Rechts. Nicht erfasst sind Sonderregelungen für die öffentliche Auftragsvergabe – diese werden noch gesondert im Bundesvergabegesetz geregelt.

In diesem Gesetz – es ist schon angesprochen worden – geht es um Folgendes: Wenn ein Unternehmer dem anderen für eine Leistung Geld schuldet, so ist die Geldschuld am Sitz beziehungsweise an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen. Der Schuldner kann die Erfüllung nach seiner Wahl entweder durch Barzahlung oder durch Banküberweisung vornehmen. Bei der Erfüllung durch Banküberweisung hat der Schuldner nach dieser Neuregelung die Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen,


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