schen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (2133 d.B. und 2174 d.B. sowie 8913/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte, Herr Kollege.
13.56
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Nach der Justiz über Forschung und Wissenschaft jetzt auf die internationale Bühne. Ich bewundere unsere Frau Ministerin, die heute alle drei Teilbereiche sozusagen zu vertreten hat. Aber sie hat ja selbst, glaube ich, im Februar 2011 Vietnam einen Besuch abgestattet, bei dem es um die Unterzeichnung einen Abkommens gegangen ist, sodass sich auch der Bogen zu diesem Tagesordnungspunkt spannen lässt.
Tagesordnungspunkt 5, es geht eben um dieses Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, also auch Österreich, auf der einen Seite und Vietnam auf der anderen Seite.
Worum konkret geht es dabei? – Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Vietnam werden auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Damit wird zweifelsohne ein wichtiger Schritt zu einem stärkeren politischen und wirtschaftlichen Engagement der EU und deren Mitgliedstaaten in Südostasien gesetzt.
Das Abkommen umfasst im Artikel 2 unter „Ziele der Zusammenarbeit“ politische Klauseln der EU über die Menschenrechte, über den Internationalen Strafgerichtshof, Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen, Steuern, Migration sowie Terrorismusbekämpfung.
Das Abkommen bietet eine neue Basis für ein effektives und nachhaltiges Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den Themenbereichen Entwicklung, Handel, Wirtschaft und Justiz. Konkret behandelt werden auch die Teilbereiche Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur, Arbeit, Beschäftigung, Soziales, Wissenschaft, Technologie, Verkehr, Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus, die organisierte Kriminalität und das Thema Korruption.
Was erscheint dabei für Vietnam von besonderem Interesse? – Vor allem die Zusammenarbeit bei der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite