BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 91

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14.07.354. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylge­setz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungsgesetz) (2144 d.B. und 2215 d.B. sowie 8914/BR d.B. und 8917/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte um den Bericht.

 


14.07.53

Berichterstatter Günther Köberl: Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Na­tionalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrich­tungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden, kurz: FNG-Anpas­sungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Ap­ril 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.09.23

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher zu Hause! Wenn ich richtig gezählt habe, sind insgesamt sieben Gesetze von dieser vorliegenden Novelle betrof­fen. Es geht dabei um eine Anpassung an die neue Novelle zur Verwaltungsgerichts­barkeit. Es geht um Rechtsgrundlagen für den Übergang der Verfahren nach dem 1. Jänner 2014. Es geht um die Verwendungsmöglichkeit für Landesbedienstete und Bedienstete der Gemeinde Wien, um die Anpassung an die Judikatur vom Verwal­tungs- und Verfassungsgerichtshof und um die Umsetzung, wie eigentlich fast immer, von irgendwelchen EU-Richtlinien und -Verordnungen.

Also vordergründig handelt es sich dabei sicherlich nicht um fundamentale Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht. Trotzdem werden wir aber dieser Materie unsere Zustim­mung nicht erteilen, und zwar so lange nicht, solange Meldungen wie die folgenden zur täglichen Berichterstattung gehören.

Ich zitiere aus der „Kleinen Zeitung“ vom 9. März des heurigen Jahres:

„Nach einem Trinkgelage im Grazer Metahofpark waren () vier Unbekannte über eine Friseurin () hergefallen. Die Männer vergewaltigten und verletzten die Frau schwer.“ DNA-Spuren führten „zu einem Pakistani. Der 30-Jährige sitzt bereits wegen Mordver­such in Untersuchungshaft. Er soll drei Wochen nach der Vergewaltigung in einem Asylantenhaus in der Grazer Mariengasse einen Landsmann wegen Differenzen bei Drogengeschäften niedergestochen haben. Im Zuge der umfangreichen Erhebungen () wurden schließlich auch noch zwei Inder () und ein 23-jähriger Türke als Mittäter ausgeforscht und verhaftet.“

 


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