BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 16

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

im ASVG, 200 Millionen bei den Beamten, und da wir fünf Wochen älter geworden sind, sind das über 100 Millionen.

Was auch klar und wichtig ist, ist die Beschäftigungsquote, die Erwerbsquote. Und die Erwerbsquote ist in den letzten zehn Jahren von 68,3 auf 72,2 im Vorjahr gestiegen. Bei den Männern sind es 78 Prozent, und bei den Frauen sind es 66,3 Prozent. Das heißt, diese Indikatoren zeigen in die richtige Richtung, und daher kann ich hier mit ganz ruhigem Gewissen sagen: Die Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems ist si­chergestellt. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister. – Zusatzbemerkung von mir: Herr Mi­nister, man sieht Ihnen die fünf Wochen nicht an. (Heiterkeit.)

Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Frau Kollegin Kemperle? (Bundesrätin Kemperle: Danke!) – Das ist nicht der Fall.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tiefnig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Diese Bundesregierung hat ja in den vergangenen Jahren schon sehr viele Maßnahmen für das Pensionssystem gesetzt, die jedoch erst im Jahr 2014 greifen werden beziehungsweise teilweise greifen werden.

Welche Unterstützungen, welche Maßnahmen treffen Sie zur finanziellen Absicherung des Pensionssystems?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich muss jetzt ein bisschen ausholen, denn begonnen haben wir in Wirklichkeit in die­ser Legislaturperiode, 2010, mit der sogenannten Gesundheitsstraße. Wir haben dann mit dem Sparpaket Loipersdorf weitergemacht, bei dem es unter anderem um eine Verteuerung des Nachkaufs der Schul- und Studienzeiten gegangen ist. Wir haben mit dem Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz ein ganz wesentliches Instrument geschaffen, da­hinter verbirgt sich das Projekt fit2work, wo es schlichtweg darum geht, sehr frühzeitig auf die Menschen zuzugehen.

Wir haben die sogenannte Langzeitversichertenregelung geändert, vom 60. Lebensjahr hin zum 62. Lebensjahr; wirksam mit 1. Jänner 2014. Es wird auch keine Anrechnung der Schul- und Studienzeiten und der Ausübungsersatzzeiten bei der Langzeitversi­chertenregelung mehr geben – ebenfalls mit 2014.

2011 konnten wir weiters umsetzen – ebenfalls 2014 wirksam –: das einheitliche Pen­sionskonto für alle Versicherten, die stufenweise Anhebung des Tätigkeitsschutzes, die stufenweise Anhebung der Wartezeit für die Korridorpension, die Erhöhung der Ab­schläge bei der Korridorpension und – das ist, glaube ich, auch ein Instrumentarium für die Zukunft – kontinuierliche Altersteilzeitvereinbarungen nicht mehr bis zum frühest­möglichen Pensionsantritt, sondern bis zum Regelpensionsantritt, und, was vielfach auch diskutiert wurde, die Einführung einer Auflösungsabgabe für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, da gibt es zwar ein Paket von Ausnahmen, aber auch das ist ein Teil des Ganzen.

Ein wesentlicher Punkt ist das neue I-Pensionspaket, bei dem es schlichtweg darum geht, dass es für jüngere Menschen, das heißt jünger als 50, in Zukunft keine be­fristeten I-Pensionen mehr geben soll und wir langfristig die befristeten I-Pensionen nicht mehr machen werden. Es ist klar, dass man bei diesen Menschen spezielle, an­dere Maßnahmen setzen muss – sei es mit Rehab, aber nicht nur mit medizinischer Rehab, sondern auch mit beruflicher Rehab.

Ein ganz wesentlicher Faktor ist in meinen Augen, dass wir, weil hinter vielen Dia­gnosen ein psychisches, psychiatrisches Problem steht, unter anderem mit dem Pro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite