BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 18

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Wir investieren massiv in berufliche Rehab-Einrichtungen. Wir bauen unter anderem – nachdem wir jetzt zwei Jahre ein Pilotprojekt in Wien laufen gehabt haben – eine am­bulante psychiatrische Rehab aus, sie wird jetzt noch dreimal in Österreich quasi im­plementiert, als ambulante Einrichtung zusätzlich zu den stationären Einrichtungen. Das Ziel ist natürlich, zu versuchen, diese Menschen soweit als möglich über diese be­ruflichen Rehab-Maßnahmen zu integrieren.

Ein weiterer Teil des Projektes ist die Integration im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Dieser zweite Arbeitsmarkt wird von vielen als Sprungbrett verwendet oder kann ver­wendet werden.

Das sind die Maßnahmen, die dafür vorgesehen sind. Und wenn all das nicht funk­tioniert, wenn nichts klappt, dann wird es weiterhin die Invaliditäts- oder Berufsunfähig­keitspension geben. Aber in Zukunft müssen wir vor allem bei den psychischen, psy­chiatrischen Erkrankungen viel versuchen, viel früher gegensteuern und viel früher mit diesen Menschen etwas machen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1827/M-BR/2013. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Saller, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist sicherlich ein riesiger Fortschritt in Hinblick auf die Armutsbekämpfung. Österreich ist in diesem Bereich weltweit Spitzenreiter und für eine gerechte Verteilung, aber diese Mindestsicherung kann natürlich keine Hänge­matte sein, sondern muss ein Sprungbrett zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein.

Meine Frage lautet daher:

1827/M-BR/2013

„Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es in den einzelnen Bundesländern, die in­nerhalb eines halben Jahres wieder eine nachhaltige Arbeit über der Geringfügigkeits­grenze für mindestens drei Monate aufgenommen haben?“

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Danke für diese Frage. Es sind 31 854 Mindestsicherungsbezieher, die ein längeres Beschäftigungsverhältnis als sechs Monate haben, und es sind 4 532 – mit Stichtag 31. März –, die sozusagen in der Pipeline sind, die aber erst innerhalb der drei Monate drinstecken.

Das heißt, in Summe sind es 36 386 Menschen, die aus der Mindestsicherung heraus­kommend in Beschäftigung sind.

Und um Ihre Frage gleich umfassend zu beantworten: Von diesen insgesamt 36 000 kommen 9 Prozent aus Niederösterreich, und zwei Drittel der neuen Beschäftigungs­verhältnisse sind im Ballungsraum Wien zustande gekommen.

 


Präsident Edgar Mayer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? (Bundesrat Saller: Ja!) – Bitte.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Die Zahlen in Wien sprechen auch eine deutliche Sprache, zuletzt waren es zirka 120 000 Mindestsicherungsbezieher, das sind ungefähr zwei Drittel von ganz Österreich oder sechsmal so viele wie in Niederös­terreich, die dauerhaft keinem Erwerb nachgehen. Da muss man natürlich auch nach­fragen: Liegt das an fehlenden Kontrollen? – Das hat ja das Kontrollamt in Wien selbst festgestellt. Auch dann, wenn es einen Sperrvermerk gibt, werden die Arbeitsmaßnah­men oft verweigert.

 


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