Der Schutz der persönlichen Daten im Kampf gegen Cyberkriminalität und Terror bedeutet immer eine Gratwanderung. Mit der Einrichtung dieser Behörde haben wir wieder einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung zur Wahrung des Rechts auf den Schutz der persönlichen Daten gemacht. Wir werden in diesem Gesetz aber noch einige Anpassungen vornehmen müssen, da sich die Zeiten, die Techniken, die Medien sehr stark verändern und die Rahmenbedingungen immer anders sind. Heute werden wir aber diese Novelle beschließen und uns auch für die Zukunft wappnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.32
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.
17.33
Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von meinem Vorredner wurden bereits die wesentlichen Inhalte der gegenständlichen Novelle ausführlich erklärt, daher nur einige kurze Ergänzungen meinerseits, etwa der Hinweis, dass es letztendlich doch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 war, in der die Schaffung von Verwaltungsgerichten sowie die Auflösung der Unabhängigen Verwaltungsbehörden vorgesehen ist, darunter auch jene der Datenschutzkommission mit 1. Jänner 2014. Das ist der Grund, warum wir jetzt diese Novelle haben. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ein wesentlicher Teil ist es, eine neue, unabhängige und monokratisch organisierte Datenschutzbehörde einzurichten. Ihr Aufgabenbereich wurde bereits umfassend erläutert. Zur Unterstützung der Datenschutzbehörde soll ein Fachbeirat eingerichtet werden – das ist sicherlich eine ganz wichtige Sache –: zwei Vertreter der Länder, je ein Vertreter der Wirtschaftskammer und der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte. Die Mitglieder werden vom Leiter der Datenschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Ein Thema im Ausschuss war die Personalsituation. Wir haben die Situation, dass durch die Personalübernahme die Personalausstattung der Datenschutzbehörde eins zu eins jene der Datenschutzkommission ist. Es wird sicherlich darauf zu achten sein, dass sowohl die Personalausstattung als auch die Ausstattung hinsichtlich der Infrastruktur den künftigen Aufgaben entspricht, die ja mehr werden sollen; das hat man ja bei der Aufzählung der Aufgabenbereiche gehört. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, sich diesbezüglich den internationalen Standards anzupassen. Es gibt etwa das Beispiel Schweden oder Belgien, wo fast doppelt so viel an Personal und an Infrastruktur zur Verfügung stehen. Ich denke, das ist sehr wichtig, weil letztendlich die Qualität des Datenschutzes davon abhängt.
Geschätzte Kollegenschaft! Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nun einmal, den Datenschutz sicherzustellen beziehungsweise dafür Sorge zu tragen, dass Daten, die im öffentlichen Bereich verarbeitet werden, auch entsprechend vor Missbrauch sicher sind und geschützt werden. Diese Novelle ist ein wesentlicher Beitrag zum Datenschutz. Daher geben wir ihr auch unsere Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.35
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.
17.35
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es kurz und bündig machen und sagen, wir stimmen dem zu, weil
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