Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Vertragswerke des Weltpostvereins.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsgesetz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden (2194 d.B. und 2352 d.B. sowie 8972/BR d.B. und 8987/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Somit kommen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie zu dem zur Debatte vorgesehenen Beschluss des Nationalrates liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
11.48
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Danke, Frau Präsidentin. – Prinzipiell haben wir in den meisten Fällen, wenn es um die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform gegangen ist, zugestimmt. Was Sie die große Verwaltungsreform nennen, halten wir nur für einen völlig richtigen ersten Schritt zu einer Verwaltungsreform. Und das sind jetzt die sogenannten Novellen, die für diese Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform im Verkehrsbereich anfallen.
Wir würden, wie gesagt, zustimmen, wenn es nicht doch drei, eigentlich sind es dreieinhalb, ganz wesentliche Kritikpunkte gäbe, die wir hier loswerden müssen und wol-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite