23. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz 1950, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Sortenschutzgesetz 2001, das Weingesetz 2009, das Marktordnungsgesetz 2007 und das Vermarktungsnormengesetz geändert werden und das Agrarbehördengesetz 1950 aufgehoben wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW – Land- und Forstwirtschaft) (2291 d.B. und 2340 d.B. sowie 8975/BR d.B. und 9000/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Agrarkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Börsesensale-Gesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Forstgesetz 1975 und das Weingesetz 2009 geändert werden und ein Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Produktenbörse erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2013) (2297 d.B. und 2341 d.B. sowie 9001/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 22 bis 24 ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Bundesminister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Die Berichte des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft liegen Ihnen in schriftlicher Fassung vor – inhaltlich die Annahme der spanischen Fassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut, das Agrarrechtsänderungsgesetz und das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz –, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 jeweils den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte, Herr Kollege.
15.44
Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu den berichteten Themenkomplexen möchte ich nur ganz wenige Ausführungen darbringen. Es geht auch hier, beim Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, um ein ganzes Konvolut an Gesetzesänderungen. Wir haben uns gezielt den Bereich, der die AMA betrifft, angesehen, und da
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