BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 174

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Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung.

Dieser Beschluss zielt darauf ab, den Tierschutz, die gesicherte Versorgung der Bevöl­kerung mit sauberem Wasser und hochqualitativen Lebensmitteln sowie das Prinzip der Nachhaltigkeit als übergeordnete Staatsziele zu verankern und die Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung zu unterstreichen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.17.30

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bin gestern im Ausschuss gefragt worden, warum die Grünen hier nicht zustimmen und ob die Grünen dagegen wären, den Tierschutz, den Umwelt­schutz, die Nachhaltigkeit, die Wasser- und Lebensmittelsicherheit in die Verfassung aufzunehmen.

Ja, wir sind gegen diesen Beschluss, weil er viel zu unkonkret ist, viel zu wenig weit­reichend und zu wenig verpflichtend, weil dieser Gesetzesantrag überfallsartig von SPÖ, ÖVP und FPÖ in den Nationalrat eingebracht worden ist, mit einer Zweidrittel­mehrheit und ohne Begutachtung und ohne Verhandlung beschlossen worden ist, weil es in den letzten Jahren genau zu diesen Themen, die jetzt in dieser Gesetzesvorlage drinnen stehen, Anträge der Opposition gegeben hat – nicht nur von den Grünen, sondern auch von der FPÖ, auch vom BZÖ und von einer parlamentarischen Bürger­initiative. Diese Anträge sind alle in einen Unterausschuss vertagt worden. Dieser Unterausschuss hat nie inhaltlich getagt. Es hat eine konstituierende Sitzung gegeben und es hat vor eineinhalb Jahren eine Sitzung gegeben, nachdem sich SPÖ, ÖVP und FPÖ bereits geeinigt hatten.

Inhaltlich ist es ein reines Lippenbekenntnis. Es ist ein Lippenbekenntnis zur Nach­haltigkeit. Der umfassende Umweltschutz ist rein auf den Menschen bezogen. Es ist vor allem ein Bekenntnis – was gut ist und natürlich hineingehört – zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden und zur Lärmvermeidung. Was allerdings komplett fehlt, ist die Natur selbst. Die Natur kommt nie vor: der Naturschutz, der Schutz von Ökosystemen, der Schutz der Artenvielfalt und was komplett fehlt, ist der Klimaschutz.

Zum Tierschutz, der ja hier sehr hervorgehoben wird und für den sich die Grünen auch schon seit Jahren einsetzen: Da gibt es gar keine Konkretisierung. Es steht wortwörtlich im § 2: „Die Republik Österreich () bekennt sich zum Tierschutz.“ Und aus – das war’s. Im § 5, gleich drunter, wird genau diese Aussage auch schon wieder


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