BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 35

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Da steht betreffend „Beitragsleistungen des ÖBH zum Objektschutz, zum Schutz kriti­scher Infrastrukturen, im Bereich Cyber Sicherheit, für mögliche Herausforderungen im Bereich Grenzüberwachung sowie zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öf­fentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren im Sinne des Art. 79 B-VG“ – ein biss­chen nebulos natürlich noch – Folgendes:

„Die für solche Einsätze notwendigen Fähigkeiten und Mannstärken sind in einem ge­samtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden festzule­gen und regelmäßig fortzuschreiben.“

Gemeinsame Übungen sollen auch bei den zuständigen Behörden vorgesehen sein.

Mich würde interessieren: Welche Art von Unterstützungsmaßnahmen bei der Auf­rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren gemäß Artikel 79 B-VG wäre aus Ihrer Sicht als Innenministerin notwendig, oder sind die jetzt gültigen Be­stimmungen dieses Artikels ausreichend? Welche Größenordnung, welche Mannstär­ken, welche Fähigkeiten des Bundesheeres wären seitens des Innenministeriums er­wünscht, um da gemeinsam verstärkt zusammenarbeiten zu können? Wie oft sollen gemeinsame Übungen der beteiligten Behörden und des Bundesheeres stattfinden? Und denkt man im Zuge dieser Debatte auch über die Dotierung der Mittel für das Hee­resbudget nach, würden Sie das unterstützen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns die eine oder andere Frage beantworten könnten; wie gesagt, zum Bereich Inneres wird Kollege Rene Pfister noch einige Fragen an Sie stellen. Ich möchte allerdings anmerken, dass wir als sozialdemokratische Bundesrats­fraktion immer ein Mitstreiter sein werden, wenn es darum geht, die Sicherheit für die Menschen in Österreich zu verbessern, aber immer unter der Maxime, dass die ga­rantierten Freiheiten und Grundrechte unangetastet bleiben müssen, sämtliche Aktivi­täten auch in diesem Bereich einer Kontrolle – sei es einer parlamentarischen Kontrol­le, sei es einer richterlichen Kontrolle – unterliegen und unter höchsten datenschutzrecht­lichen Aspekten stattfinden sollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich freue mich auf eine interessante Debatte! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.37


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte.

 


9.37.03

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Innenministerin! Hohes Haus! Eine Aktuelle Stunde zum Thema Cyber-Si­cherheit – ich bin sehr dankbar für dieses Thema, weil es meiner Ansicht nach viel zu wenig auf politischer Ebene diskutiert wird, vor allem inhaltlich viel zu schwach. Wir sind es gerade aus der berühmten Zeit des Sommerlochs gewöhnt, dass kleine The­men, die de facto keine sind, aufgeblasen werden; hier haben wir die skurrile Situation, dass ein Thema, das de facto wirklich eines ist, immer kleingehalten wird, dass es da­zu seitens der Politik kaum wesentliche Äußerungen gibt – und damit sind wir auch schon beim Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Fall Snowden hat uns beispiellos gezeigt, dass es da einen Skandal betreffend Da­tensicherheit, eigentlich den größten Skandal der jüngeren Geschichte, gibt: Es wird munter spioniert, in Dimensionen, die wir uns nicht vorstellen können. Der Fall Snow­den hat auch gezeigt, was die FPÖ und viele andere kritische Geister immer wieder befürchtet haben: Die US-Amerikaner und ihre Betriebe lesen uns schamlos aus, wie ein offenes Buch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da darf man sich auch nicht darüber wun­dern, wenn dieser Tage ein Witz im Internet zu lesen ist, der in etwa so lautet: Liebe


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