BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 91

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um den Bericht.

 


12.12.52

Berichterstatter Christian Füller: Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den vorliegenden Beschluss zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bun­desministerium für Landesverteidigung und Sport.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Klug. – Bitte, Herr Minister.

 


12.13.27

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen vielen herzlichen Dank für die äußerst netten Willkommensworte. Ich freue mich natürlich, in – unter Anfüh­rungszeichen – „alter Verbundenheit“ wieder hier im Bundesrat sein zu dürfen!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Besten Dank, dass hier im Bundesrat die De­batte in der Ausschusssitzung hinsichtlich der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbar­keit und deren Implementierung im Wehrrecht so einhellig geführt wurde. Ich freue mich daher auch, dass hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung, insbesondere im Be­reich der Abschaffung des administrativen Instanzenzuges auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch für die Beibehaltung der speziellen Form des Kommandan­tenverfahrens, hier im Bundesrat ein so breiter Konsens und eine breite Zustimmung herrscht. Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang!

Wir haben uns bemüht, auch in der Vorgeschichte der Entstehung möglichst viele Be­troffene einzubinden, sodass ich mich freue, dass das heute auch offiziell und erfolg­reich ins Ziel geführt werden kann.

Ich möchte aber von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und deren Implementierung im Wehrrecht – gestatten Sie mir dies – noch kurz überleiten auf zwei doch wesentliche Aspekte in meinem Ressort und die Gelegenheit heute im Bundesrat nutzen, weil ich sie ja auch im Zuge einer Präsentation meiner Zielsetzungen für die erste Amtsperiode als Landesverteidigungsminister, aber auch als Sportminister schon einmal angespro­chen habe, und freue mich, heute sagen zu können, dass mein ursprünglicher Zeitplan für die Reform des Grundwehrdienstes, nämlich den Wehrdienst Neu, den ich am 11. März bei meiner Vorstellung schon angekündigt habe, mit Ende Juni in einem Ge­samtkonzept zu präsentieren, eingehalten wurde und dieses Gesamtkonzept zeitge­recht, wie von mir ursprünglich ins Auge gefasst, Ende Juni vorgestellt werden konnte. Und ich freue mich, dass wir in diesem Zusammenhang zukünftig 22 000 Burschen, die alljährlich zum österreichischen Bundesheer kommen und bei uns ihren Grundwehr­dienst absolvieren, einen neuen, attraktiven Grundwehrdienst anbieten können.

Trotz Wehrpflicht wird es Wahlfreiheit geben. Der Kern dieses neuen Grundwehrdiens­tes besteht darin, dass wir zwei Basismodule und vier Wahlmodule anbieten werden. Die jungen Burschen können innerhalb dieser vier Wahlmodule im Großen und Gan­zen selbst entscheiden, in welche Richtung sie ihre Ausbildung lenken wollen – immer natürlich vor dem Hintergrund der Erfordernisse und der Bedürfnisse des österreichi­schen Bundesheeres, aber es wird auch eine hohe Wahlmöglichkeit geben. Daher zu­sammengefasst: Trotz Wehrpflicht auch Wahlfreiheit.

 


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