Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wahl von Ausschüssen
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Aufgrund der Ergebnisse der niederösterreichischen, Kärntner, Tiroler und Salzburger Landtagswahl und dem damit verbundenen Fraktionsstatus der Grünen ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.
Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Justizausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit jeweils 14 Mitgliedern und 14 Ersatzmitgliedern, wobei jeweils sechs Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder auf die Österreichische Volkspartei, fünf Mitglieder und fünf Ersatzmitglieder auf die Sozialdemokratische Partei, zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf die Freiheitliche Partei sowie ein Mitglied und ein Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, neu zu wählen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Einstimmigkeit.
Die vorhin genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948
Präsident Reinhard Todt: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils sechs Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder der ÖVP, fünf Mitglieder und fünf Ersatzmitglieder der SPÖ und zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder der FPÖ zu.
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