BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 81

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Nationalrat zurückzuverweisen, um die Chance zu eröffnen, diese wesentlichen Kor­rekturen miteinzubauen und auch die Absicht abzusichern, Unterstützungssysteme zu schaffen, Personal für Verwaltungstätigkeiten einzubinden. Dann stehen wir mit einem Lehrerdienstrecht da, das den Eltern die Sicherheit gibt, dass die Bildung wirklich den erforderlichen Stellenwert hat und ihre Kinder diese Bildung erfahren können, das den Lehrern Wertschätzung vermittelt und die Lehramtsstudenten mit Freude und Zuver­sicht ihr Studium weitermachen und auch vollenden lässt.

Wir glauben, dass es wesentlich besser geht, mit einem besseren Resultat als das, was uns hier vorliegt, und deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag auf Rückverweisung an den Nationalrat zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen. – Die Rednerin übergibt den An­trag dem Präsidium.)

Wir begehren für diesen Antrag auch namentliche Abstimmung.

Zehn Jahre – ein halbes Jahr auf oder ab sollte eigentlich keinen Unterschied machen (ironische Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ), für ein Ergebnis hinter dem wir alle, auch die Lehrer, die Eltern und die Schüler, mit vollem Herzen stehen können. (Bun­desrat Füller: Äpfel zu Äpfel und Birnen zu Birnen !) Deshalb bitte ich Sie, diesen Schritt zu setzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Bitte verlesen Sie den Antrag.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (fortsetzend): Wir stellen daher den Antrag auf Einspruch des Bundesrates gemäß Artikel 42 B-VG gegen den Beschluss des Natio­nalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflich­tungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird, Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.39


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich stelle fest, dass der von den Bundesrätin­nen und Bundesräten Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, genügend unter­stützt ist und demnach in Verhandlung steht.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.

 


12.40.01

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Prä­sidentin! Frau Minister! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man mei­nen Vorrednerinnen so zuhört, könnte man glauben: Bildung ist ausschließlich weib­lich. – Daher ist es gut, dass auch ich einmal hier vorne stehe.

Es ist so, dass von meinen Vorrednerinnen, von den Kolleginnen im Bundesrat bereits sehr, sehr viel zu diesem Thema gesagt wurde, vieles auch sehr, sehr richtig ist, und wir davon auch speziell das, was Kollegin Kurz gesagt hat, unterstreichen und wir dazu stehen. Aber eines ist klar: Die Ressourcen unseres Landes und die Chancen von uns allen liegen in den Köpfen unserer Kinder! Daher sind es in erster Linie die Lehrerinnen und Lehrer da draußen, die für unsere Kinder die besten Rahmenbedingungen schaf­fen, die für unsere Kinder diese Schätze hoffentlich auch heben, damit diese am Ende des Tages auch ihre Talente entwickeln und sich dementsprechend auf das Leben vor­bereiten können.

 


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