BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 58

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.23.285. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (82/A und 21 d.B. sowie 9134/BR d.B. und 9139/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zum 5. und letzten Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


16.23.40

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter ganz herzlich bei uns im Bundes­rat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Brückl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.24.29

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Tagesordnungspunkt, der uns heute beschäftigt, befasst sich mit der Änderung der Europawahlordnung, und dieser Punkt ist sozusagen zweigeteilt: zum einen behandelt er eine Änderung bei den Vorzugsstimmen und zum anderen eine Änderung bei der Briefwahl.

Was die Änderung bei den Vorzugsstimmen betrifft: Da geht es eben darum, dass man die Vorzugsstimmen-Hürde von 7 auf 5 Prozent senkt. In der Vergangenheit ist das nicht allzu oft, aber doch vorgekommen. Ich erinnere hier an einen prominenten Fall. So hat nämlich der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer vor genau zehn Jahren den Sprung ins Europaparlament aufgrund der Vorzugsstimmen geschafft. – Wir Freiheitlichen unterstützen auch diese Änderung.

Wenn es aber dann um die Briefwahl geht, haben wir einen gänzlich anderen Zugang als die meisten anderen Parteien, weil die Briefwahl unserer Meinung nach ganz ein­fach nicht den Grundsätzen des Wahlrechts entspricht. Bei der Briefwahl kann nicht


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