BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 49

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Ich darf wiederholen: Wir sind bei der Abstimmung über den Beschluss des National-rates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-gesetz 2002 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.22.24 3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (25 d.B. und 36 d.B. sowie 9145/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Bitte um den Bericht.

 


15.22.42

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minis-ter! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betref-fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiter­bildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird, bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschusses für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


15.23.46

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente dazu sind ganz ähnlich jenen in der vorangegangenen Debatte. Das heißt, auch jetzt wird wieder eine Sonderregelung für einen bestimmten Standort geschaffen – abweichend vom gesamtösterreichischen Hochschulplan, abweichend davon, dass man alle Beteiligten, insbesondere die Hoch­schulkonferenz, einbinden soll in Fragen, wenn es um die Schaffung von Sonderrege­lungen geht.

Im Ausschuss war zu hören, dass sie deshalb geschaffen wird, weil die dortigen Master-Studenten auch dort den Abschluss machen sollten. (Bundesminister Dr. Mit­terlehner: Eingeschränkt!) – Ja, eingeschränkt. Auf zwei bis vier Personen? (Bundes­minister Dr. Mitterlehner: Zehn Personen!) – Auf zehn Personen, also eine „Lex zehn Personen“. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Heiterkeit. – Bundesrätin Zwazl: Sei nicht so grausam, stimm einmal zu!)

Ich vermisse ein Gesamtkonzept in diesem Bereich, und aus diesem Grund können wir dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.25

 


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