Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (24 d.B. und 31 d.B. sowie 9140/BR d.B. und 9141/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.
In Vertretung des gewählten Berichterstatters bitte ich den Ausschussvorsitzenden Lindinger um die Berichterstattung.
Berichterstatter Ewald Lindinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zum Abgabenänderungsgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Ich darf sehr herzlich Frau Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.
15.51
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren an den Fernsehgeräten zu Hause! Vor der Wahl hat eine dieser beiden Regierungsparteien der Notkoalition versprochen, dass es keine neuen Steuern geben wird. Spindelegger hat gesagt: Mit mir gibt es keine Steuererhöhungen, sondern nur Steuererleichterungen! – Interview in den „Oberösterreichischen Nachrichten“, Mai 2013.
Die andere Partei dieser Notkoalition wollte unbedingt mehr Steuergerechtigkeit. (Bundesrat Mayer: Was ist eine „Notkoalition“?) – Weil es eine Notkoalition war. Ihr wolltet ja mit niemand anderem. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, das ist leider falsch. Da leidet die ÖVP einmal mehr an Gedächtnisschwund.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite