BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 85

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Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

13.07.054. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozial­versicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesge­setz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medi­zin­produktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psycho­therapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Familienlasten­ausgleichs­gesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG) (33 d.B. und 77 d.B. sowie 9151/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


13.07.22

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Bericht des Gesundheitsausschusses über das EU-Patientenmobilitätsgesetz. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden im Rahmen der Umsetzung von Unionsrechten insgesamt 21 Gesetze aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich geändert. Ein zentraler Schwerpunkt des EU-Patientenmobilitätsgesetzes ist die Stärkung der Patientenrechte in der grenzüber­schreitenden Gesundheitsversorgung. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in der Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen. Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


13.08.26

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuhörer zu Hause! Unter dem Schlag­wort „Patientenmobilität“ ändern wir insgesamt 21 Gesetze aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, und zwar alle samt und sonders aufgrund von zwingenden EU-Vorgaben. Man hat gehört, dass uns das in der Umsetzung in den nächsten fünf Jahren mit bis zu 80 Millionen € an Verwaltungskosten belasten wird. Das wäre dann schon fast die Zahnspange für alle, aber na gut, man wird sehen.

 


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