BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 89

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schuss, und wir bedanken uns – ich glaube, dass kann ich auch im Namen von Edgar Mayer sagen – für die tollen Expertisen.

Demokratie gestaltet sich eben zwischen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Der EU-Aus­schuss des österreichischen Bundesrates hat eine Subsidiaritätsrüge zum Kaufrecht gemacht. – By the way, Kollege Brückl, diese Subsidiaritätsrüge des österreichischen Bundesrates gilt heute in Europa in allen Parlamenten als Musterbeispiel dafür, wie eine gute Subsidiaritätsrüge zu formulieren ist. Wir wollen kein 29. Kaufrecht – damals war es das 28; es gibt ja in jedem Mitgliedsland eigene Kaufrechte. Dafür haben wir in Europa keine Mehrheit bekommen. Gleichzeitig ist es bei der Europäischen Staats­anwaltschaft genau umgekehrt gelaufen.

Herr Kollege Brückl, der Bundesrat hat mit der Europäische Staatsanwaltschaft nicht nur einmal diskutiert, denn wir finden das besonders spannend und besonders interessant. Jetzt ist es aber genau umgekehrt passiert, indem viele Länder das nicht wollen. Die Kommission muss nun, wenn sie daran festhält, andere demokratische Hürden durchlaufen – das ist in einer Diskussion innerhalb einer Gemeinschaft so –, sie muss jetzt den Rat und das Europäische Parlament befragen.

Für uns ist der Vorhabensbericht 2014, sowohl was das Ressort des Herrn Bun­desministers als auch was jenes der Frau Bundesministerin betrifft, speziell inter­essant, weil wir jetzt in dieser Übergangsfrist sind, die der Vertrag von Lissabon für die Bereiche des Inneren und für die Bereiche der justiziellen Zusammenarbeit vorsieht. Denn nach 2014 soll es zu dieser vollständigen – und sinnvollen – Integration der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa kommen und auch zur vollständigen Integration der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Zivilrechtliche Materien betreffen zum Beispiel das Erbrecht, bei dem wir bestimmte Fragen regeln wollen, wenn etwa in einem mobilen Europa österreichische Bürger und Bürgerinnen einen Erblassfall in Stockholm oder in Monaco haben. Natürlich sind Zivilrechtssachen zunächst eine nationale Angelegenheit, aber es liegt auf der Hand, dass manche Dinge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas und im Inter­esse der Bürgerinnen und Bürger Österreichs auch gemeinschaftlich gelöst werden.

Herr Bundesminister, für uns im Rahmen des EU-Ausschusses ist es natürlich beson­ders wichtig, dass wir einander im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit – egal ob bei Strafsachen oder im Zivilrecht – vertrauen, auf das Justizsystem der Mitglieds­länder vertrauen und dass wir durch diese Zusammenarbeit die Justizsysteme in den verschiedenen Ländern an ein gleiches Niveau heranführen. Wir sind nun einmal in einem Europa, aus dem wir den Nationalismus hinausgeschmissen und die Tür zugesperrt haben (Heiterkeit bei der FPÖ), wodurch es niemanden mehr gibt, auf den man hinunterblickt und fragt: Was sind denn das für welche?, sondern wo wir gemein­sam versuchen, Vertrauen zueinander zu haben. Und dieses Vertrauen bekommt man, indem die Behörden der Justiz, aber auch die Behörden des Inneren lernen zusam­menzuarbeiten und wir hier gemeinsame Voraussetzungen schaffen.

Deshalb sind wir mit diesem Vorhabensbericht 2014 jetzt an einer Schwelle angelangt, denn die Übergangsfrist ist mit diesem Jahr zu Ende und ab 2015 wird in Europa im Bereich des Inneren, im Bereich der Justiz/Strafsachen ein neues Kapitel aufge­schlagen. Ich denke, der EU-Ausschuss des Bundesrates wird weiterhin sehr viel zu tun haben, aber das tun wir ja gerne. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.06


Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.

 


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