BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 117

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rechts mit einem weiteren repräsentativen Sitz in Wien, in der Bundeshauptstadt von Österreich, fortsetzen.

In diesem Sinne: Ja, wir werden dem Waffenhandelsvertrag zustimmen.  Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.54.39 11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Römi­schen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (28 d.B. und 103 d.B. sowie 9176/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Arti­kels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (27 d.B. und 104 d.B. sowie 9177/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte um die Berichte.

 


15.55.00

Berichterstatter Mag. Christian Jachs: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe Ihnen weiters den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Artikels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

15.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

 


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