BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 118

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Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


15.55.59

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zur Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes: Das Römische Statut geht ja auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Vorarbeiten der Völkerrechtskommission zurück.

Im Juni und im Juli 1998 fand in Rom eine Staatenkonferenz dazu statt, daher der Name. Bis Ende 2000 haben rund 150 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet. Nicht alle haben es aber ratifiziert  leider, muss man sagen –, rund 30 Staaten fehlen, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika und auch Israel. 41 europäische Staaten sind dabei. Nicht unterzeichnet haben Großmächte wie China, Indien, die Türkei, Saudi-Arabien und der Irak.

Der Internationale Strafgerichtshof ist, wie wir wissen, ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag. Er hat seine Tätigkeit 2002 aufgenommen. Die Zuständigkeit umfasst die begangenen Delikte des Völkerrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Nun soll dies auch für das Verbrechen der Aggression ausgeweitet werden. Das ist bereits von der im Juni 2010 in Kampala tagenden ersten Überprüfungskonferenz festgelegt worden.

Ich denke, dass diese Änderung sehr zeitgemäß ist, wenn man gerade die Punkte betrachtet, die unter dem Titel Aggression aufgenommen werden. Ich darf nur auf den letzten Punkt eingehen, „das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen Staat“ vorgehen. Jeder von uns hat dazu Bilder vor Augen. Ich glaube, das ist sehr aktuell, und deswegen stimmt unsere Fraktion diesem Abkommen gerne zu. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


15.58.12

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Köberl hat inhaltlich schon sehr viel zu diesen beiden Änderungen des Römischen Statuts ausgeführt. Ich möchte noch ein wenig auf den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und auf die Länder, die das Römische Statut ratifiziert haben und anerkennen, eingehen.

Wenn Kollege Schennach zuerst erwähnt hat, dass die USA den Waffenhandelsvertrag anerkannt haben, dann muss ich sagen: Beim Internationalen Strafgerichtshof sind die Vereinigten Staaten leider nicht dabei. Auch einige andere bedeutende Staaten haben das Statut nicht ratifiziert, darunter Ägypten, Iran, Sudan, Syrien, Thailand oder – ganz aktuell – die Ukraine. Diese sind nicht über den Internationalen Strafgerichtshof verfolg­bar. Es gibt also noch viel Arbeit zu leisten, damit auch andere Staaten das Statut noch ratifizieren. Mit Juli 2013 haben 122 Staaten das Rom-Statut unterzeichnet.

Interessant ist auch, dass es derzeit einige aktuelle Fälle gibt, die seit Anfang 2000 bearbeitet werden: Demokratische Republik Kongo, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Sudan, Kenia, Libyen, Elfenbeinküste, und zuletzt – 2012 und 2013 – ist in Mali zu ermitteln begonnen worden.

 


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