BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 123

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schicken, geschieht das nicht. Wir sind außerdem der Meinung, dass solche Gelder unter anderem auch mit entsprechenden Abkommen zur Rücknahme illegaler Immi­granten in die EU – sprich: Wirtschaftsflüchtlingen, denen kein Asylstatus zuerkannt worden ist – verknüpft werden müssen sowie natürlich mit Maßnahmen zur Korrup­tionsbekämpfung und zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Aus diesem Grund werden wir den ersten Punkt betreffend die Finanzhilfe ablehnen und auch den zweiten, der die zweite Änderung des sogenannten Cotonou-Abkom­mens zum Inhalt hat – der ebenfalls die AKP-Staaten betrifft –, denn im Prinzip geht es dabei um dasselbe, und es gilt auch dieselbe Argumentation.

Das Abkommen mit den Philippinen hingegen werden wir selbstverständlich unter­stützen – hier gibt es klare, konkrete auch politische Inhalte und Zielsetzungen –, ebenso natürlich das Flughafenabkommen mit Zypern, wenngleich ich sagen muss, ich finde es eigentlich ein bisschen schleierhaft, dass man einen Staatsvertrag braucht, um in einem anderen EU-Staat entsprechende Landerechte zu erhalten. Aber die EU tickt halt ein bisschen anders.

Der Punkt des Amtssitzübereinkommens mit der Internationalen Organisation für Migration wird von uns abgelehnt. Wir haben ja vor nicht allzu langer Zeit bereits einmal eine entsprechende inhaltliche Diskussion zu diesem Thema gehabt, nämlich anlässlich der Debatte über denselben Status für das unselige King-Abdulaziz-Zentrum, und wir fragen uns: Warum soll eine Organisation, die seit 1954 in Österreich tätig ist, plötzlich zu den ohnehin bereits bestehenden Privilegien, die sie genießt, noch weitere Privilegien eingeräumt bekommen? Der angegebene Grund, dass ein Regionalbüro für Ost-, Südosteuropa und Zentralasien geschaffen wird, kann nicht wirklich ausschlaggebend und bedeutend sein, denn so wie mir auch im Ausschuss mitgeteilt wurde, wird dadurch die Zahl der Mitarbeiter nicht sprunghaft ansteigen oder dieses Amt irgendeine zusätzliche Bedeutung erlangen, sondern es wird auch weiterhin eine stetig leicht ansteigende Zahl von derzeit ungefähr 40 Mitarbeitern aufweisen.

Besonders auffällig ist bei diesem Abkommen aber schon, dass gerade jetzt durch die Pensionierung zweier Mitarbeiter diese dann in den Genuss eines Steuervorteils von 60 000 € kommen werden. Ich will hier keine Unterstellungen machen, nichts in den Raum stellen, aber man könnte sich schon fragen, was die für gute Freunde haben.

Und warum dieses ganze Gesetz rückwirkend mit 1. Juli 2011 beschlossen wird, erschließt sich mir nicht, und es konnte mir diesbezüglich auch keine Auskunft erteilt werden, warum das drei Jahre rückwirkend in Kraft treten soll. Aber vielleicht können Sie, Herr Bundesminister Kurz, das dann erläutern, warum das so ist und was der tiefere Sinn dieser Regelung ist.

Wir werden jedenfalls diesem Abkommen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Köberl zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.19.22

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Man könnte fast meinen, die Diskussion um die österreichische Außenpolitik sei kurz und effizient, in diesem Fall hat sie aber ein bisschen länger gedauert.

Herr Kollege Krusche, ich bin froh, dass jeder Redner meistens auch einen Nachredner hat, und ich kann dir auf deine Frage vielleicht schon eine Antwort geben.

 


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