BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 11

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Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Sehr geehrter Herr Minister! Eigentlich dachte ich, dass wir Bundesrätinnen und Bundesräte die Fragen stellen, aber die Beantwortung gerade vorhin war eher so, dass Sie als Minister sehr viele Fra­gen gestellt haben. (Heiterkeit.)

Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, dass Herr Kollege Jachs gemeint hat, das Thema Lehrpraxen wäre in den Bundesländern auf Schiene. Dazu ist zu sagen, dass es auf sehr verschiedenen Schienen ist und dass diese Lehrpraxen auch aus sehr verschiedenen Quellen finanziert werden. Es gab doch, zumindest in Salzburg, die Hoffnung, dass dieser Bereich im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2014 einen finanziellen Rahmen bekommt, auf den man sich verlassen kann und der eine Planbar­keit ermöglicht.

Darum noch einmal die Frage: Wird es für die Lehrpraxen und, wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß eine Bundesfinanzierung geben, die die Lehrpraxen in den Ländern und Praxen absichert?

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Zur Frage der Finanzierung, was den Bund anlangt: Wir haben im Bundesbudget eine Förderung von Lehrpraxen vorgesehen. Ich sage „Förderung“, und Förderung heißt nicht Grundfinanzierung.

Ich sage noch einmal ganz deutlich: Ärztliche Leistungen müssen grundfinanziert sein. Sie werden in Österreich grundfinanziert aus Mitteln der Sozialversicherung und sie werden in den Spitälern grundfinanziert aus Mitteln der Sozialversicherung und des Steueraufkommens. Das heißt, die Finanzierung ist von den Österreicherinnen und Ös­terreichern vorgesehen, die finanzieren das.

Ich sage sehr deutlich: Ärztliche Leistung, auch in einer Lehrpraxis, ist zu bezahlen. Diejenigen, die eine Lehrpraxis betreiben, haben ein entsprechend höheres Leistungs­aufkommen und können das auch mit der sozialen Krankenversicherung verrechnen. Für manche Unterstützungsleistungen hat der Bund eine Größenordnung von 900 000 € im Budget vorgesehen, und das wird auch ausgegeben.

 


Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1841/M. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Köberl, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, seit 1. Jänner 2014 gibt es in Österreich ein qualitätsgesichertes Programm für Brustkrebs-Scree­ning, zu dem Frauen zwischen 45 und 69 Jahren eingeladen werden.

Meine Frage:

1841/M-BR/2014

„Was versprechen Sie sich von dem neuen Brustkrebs-Früherkennungsprogramm, bei dem jetzt jede Frau die notwendigen Untersuchungen mit hohem Qualitätsstandard be­kommt?“

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin! Warum haben wir ein Brustkrebs-Früherkennungsprogramm eingeführt? – Wir haben bisher im Rahmen der Sozialversicherung in etwa 45 Millionen € für Screening oder für Untersu­chungen im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ausgegeben. Es haben viele Ärz­tinnen und Ärzte Untersuchungen gemacht, und wir haben leider feststellen müssen, dass die Ergebnisse nicht qualitätsgesichert waren. Es hat viele Frauen gegeben, die


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