BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 46

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Was Ihre Befürchtung betrifft, möchte ich noch einmal klarstellen: Es ist eine Einrich­tung, eine Möglichkeit, eine Methode des Strafvollzugs. Was heißt das?! – Das heißt, ich brauche vorher eine rechtskräftige Verurteilung, eine gerichtliche Anordnung des Strafvollzugs und dann, im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Möglich­keiten, eben die Anwendbarkeit dieser elektronischen Absicherung. Die Befürchtung, es könnte  (Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.) – Ich habe aber ausdrücklich dazu gesagt, dass das mit Strafvollzug nichts mehr zu tun hat und dann zu einem guten Teil meinen Kompetenzbereich überschreitet. Ich habe nur auf die Frage, wie die Zukunft aussehe und welche Zukunft diese elektronischen Überwachungssysteme haben würden, geantwortet, dass das – außerhalb des Strafvollzugs und außerhalb meines Zuständigkeitsbereichs – auf europäischer Ebene eine große Zukunft zu haben scheint und man da natürlich auch dranbleiben muss.

Die Gefahr, dass jetzt – sozusagen – alle mit so einer GPS-Fußfessel herumlaufen, sehe ich schon deshalb nicht, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ganz Österreich plötzlich Straftaten begeht – sicherlich nicht! Ich bin nur zuständig für den Strafvollzug. Wir haben letztlich eine durchaus überschaubare Zahl von Personen mit dieser elektronischen Überwachung in bestimmten Bereichen des Strafvollzugs ausgestattet. Dort, wo wir es bisher gemacht haben, hat es sich bei vernünftiger Anwendung im Wesentlichen immer bewährt. Daher werden wir es auch weiterhin brauchen. So gesehen sehe ich die Gefahren, die Sie jetzt angesprochen haben – jedenfalls in meinem Zuständigkeitsbereich – in keiner Weise. Da kann ich beruhigen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen damit zur 3. Anfrage, 1853/M-BR/2014, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Herbert, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Die Personalsituation in den Justizanstalten ist, wie Sie auch selbst schon erkannt haben, höchst problematisch. Es gibt zu wenig Personal, und nun gibt es einen neuen Vorschlag, wie man mit schnell ausgebildeten Nicht-Justizwachebeamten die Überwachung in den Werkstätten sicherstellen möchte.

Daher meine Frage:

1853/M-BR/2014

„Wie werden Sie gewährleisten, dass die Sicherheit für die Öffentlichkeit, Mitarbeiter und Häftlinge trotz des ab nächstem Jahr vorgesehenen Einsatzes von nicht als Justizwachebeamte ausgebildeten, vom AMS rekrutierten Mitarbeitern zur Bewachung der Werkstätten erhalten bleibt?“

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das ist jetzt das erste Mal, dass ich eine Fragestellung als solche einfach korrigieren muss, weil die Prämisse nicht stimmt. Es ist nicht so, dass wir über das AMS Mitarbeiter zur Bewachung von Insassen von Haftanstalten rekrutiert hätten – das stimmt nicht –, sondern der Aus­gangspunkt war ein ganz anderer.

Der unbestrittene Ausgangspunkt war, dass wir tatsächlich in mehreren Haftanstalten Personalnöte haben. Wir haben immer noch zu wenig Personal, aber immerhin 100 neue Planstellen für öffentlich-rechtlich bedienstete Justizwachebeamte bekom­men, was in budgetär schwierigen Zeiten, wie wir sie jetzt haben, nicht einfach ist.

Ich möchte bei der Gelegenheit auch sagen, dass von diesen 100 neuen Planstellen 30 aus dem Mobilitätsprogramm des Bundes kommen werden, und ich möchte bestä-


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