BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 45

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erste Variante. Mittlerweile haben wir schon die GPS-Fußfesseln – die haben wir sehr wohl –, und die werden in Zukunft sicherlich eine viel größere Rolle spielen.

Das wird natürlich von vielen, die diese Fußfessel tragen müssen, zu Recht auch als Freiheitseinschränkung empfunden. Das soll ja auch so sein, es ist eine Freiheits­einschränkung. Es sind gar nicht so wenige, die als Fußfesselträger irgendwann einmal sagen, dass sie das nicht mehr wollen und es ihnen lieber ist, dass sie zurück in die Haft­anstalt gehen, weil das für sie angenehmer sei, als ständig diesen Einschränkun­gen unterworfen zu sein. Ja, auch solche Fälle gibt es.

Tatsache ist – da haben Sie durchaus recht mit Ihrer Fragestellung –, dass die Anwen­dung elektronischer Überwachungssysteme in Zukunft sicherlich deutlich zunehmen wird. Das ist überhaupt keine Frage. Ich habe mir das am Nationalfeiertag am Helden­platz vorführen lassen, wie das jetzt funktioniert und wie das läuft. Wir sind technisch so weit, dass man mit dieser GPS-Fußfessel genau überwachen kann, wo sich jemand befindet. Das geht ja noch viel weiter. Das ist jetzt alles Zukunftsmusik, aber auf europäischer Ebene gibt es natürlich schon Projekte, die in die Richtung gehen, dass man auch für Präventionszwecke solche elektronischen Überwachungssysteme ein­setzen sollte.

Das hat jetzt mit Strafvollzug gar nichts zu tun: Würde jemand eine Wegweisung bekommen und müsste sichergestellt werden, dass er einen bestimmten Bereich nicht aufsucht, dann wäre natürlich für die Zukunft – wie gesagt, ich bewege mich jetzt weit weg vom Strafvollzug – durchaus auch so eine Einrichtung zu überlegen. Auf euro­päischer Ebene gibt es eine Reihe von Projekten in diese Richtung, die ich mir alle mit großer Begeisterung anschaue, weil ich auch überzeugt davon bin, dass man da auch am Ball bleiben und wirklich immer auf dem letzten Stand der Entwicklung sein muss. Das versuchen wir auch. Deshalb wäre es ja auch so schlimm, wenn die Institution der Fußfessel – oder sagen wir lieber: des elektronisch überwachten Bewegungsablaufs – gesamtgesellschaftlich weniger Akzeptanz hätte, als das ursprünglich der Fall war.

Daher auch meine Bitte, dass man wirklich um Verständnis dafür wirbt, dass in dieser elektronischen Überwachungsmethode sicherlich die Zukunft vieler Bereiche, auch des Strafvollzugs, liegt. Es ist einfach so. Es ist eine sehr effiziente und letztlich natürlich auch sehr kostengünstige Methode, die notwendige Freiheitsbeschränkung in be­stimm­ten Bereichen, wo sie Sinn macht, sicherzustellen. Jetzt wiederhole ich mich wie­der: Dort, wo die Fußfessel, die elektronische Überwachung, sinnvoll eingesetzt wird, hat sie sich hundertprozentig bewährt und dort werden wir sie weiter brauchen –absolut.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Minister, irgendwie teile ich Ihre Begeisterung, aber es gruselt mich auch bei dem Gedanken, dass sehr viele Menschen mit einem Chip jederzeit ortbar sein könnten. Das sind Gedanken, die bei mir dazu aufkommen. Ich denke, dass man da auch sehr vorsichtig in Richtung Miss­brauch sein muss.

Aber noch eine Frage zu diesem Bereich: Soll es einen Erlass geben, der dann wirklich konkretisiert, welche Aktivitäten mit Fußfesseln noch erlaubt sind oder nicht?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es gibt Erlässe zu dem Themenbereich, deren Vollziehung durch die zuständigen Justizvollzugsbehörden an sich problemlos funktioniert.

 


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