BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 44

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hörden, dass man in Zukunft sicherstellt, dass es bei der sinnvollen und vernünftigen Anwendung der Fußfessel bleibt.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seit dem Jahr 2010 gibt es die Fußfessel als Alternative im Strafvollzug. Sie haben schon gesagt, dass sie sich bewährt hat, aber ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen – unabhängig von diesem gegenständlichen Fall, der genannt worden ist –, ob sich diese Fußfessel in der Gesamtheit bewährt hat?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Aufgrund aller Evaluierungen oder auch Statistiken, die uns zur Verfügung stehen, muss man sagen, dass sich die Fußfessel grundsätzlich bewährt hat. Deshalb habe ich gesagt, dass das ein not­wendiges und sinnvolles Instrumentarium des Strafvollzugs ist. Das muss halt auch sinnvoll eingesetzt werden.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, die Angelegenheit wird natürlich aufgrund der Prominenz des Herrn Kartnig sehr hochgespielt. Es wird gesagt, er habe das missbraucht. Für mich stellt sich natürlich schon die Frage – das ist noch nicht die Frage an Sie –, welche Mitverantwortung der Anstaltsleiter gehabt hat, weil wenn man sich die Gesetzestexte anschaut, speziell § 99, dann ist es mir eigentlich unverständlich, wie jemand zu einer Abendveranstaltung überhaupt Ausgang bekommen kann. Es sei denn, er belügt die Anstaltsleitung über seine Motive und sagt, es sei jemand gestorben.

Jetzt ist es so, dass man heutzutage mit jedem Smartphone GPS-Empfang hat und Bewegungsprofile erstellen kann. Die Fußfessel hat das nicht. Die ist – zumindest nach meinen Informationen – eigentlich an die Basisstation, die am Wohnort ist, gebunden. Die Frage: Ist angedacht, das technologisch zu modernisieren, sodass das Bewe­gungs­profil des Häftlings erstellt werden kann? Dabei glaube ich, dass es gar nicht so sehr um die Überwachung geht, sondern vielmehr um das Wissen des Häftlings, dass eigentlich jederzeit nachvollziehbar ist, wo er wann war. Meine Frage ist, ob hier eine Modernisierung angedacht ist.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Falls der Herr Minister jetzt die Frage heraus­destilliert hat, bitte ich um die Antwort.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Nein, nein, das ist schon eine sehr interessante Frage, die hier gestellt wurde. Wie gesagt: Einerseits – was jetzt den Einzelfall betrifft – kann und will ich nicht beurteilen, was da konkret die Grundlage der Bewilligung der Fußfessel war und welchen Auflagenbedingungen diese im Einzel­fall unterlag. Es ist Gegenstand eines anhängigen Verfahrens, in das ich mich sicher nicht einmischen werde und es daher auch nicht beurteilen möchte. Aber das läuft und wird geklärt. Da sind die zuständigen Behörden ja ohnehin am Arbeiten.

Was die Zukunft der Fußfessel betrifft – und so habe ich Ihre Frage verstanden (Bun­desrat Krusche: Ja!) –, muss man wirklich sagen, dass nach meiner persönlichen Überzeugung solche elektronischen Überwachungseinrichtungen eine sehr große Zukunft haben. Wenn Sie mich fragen, wird in ferner Zukunft letztlich diese Art der Überwachung in vielen Bereichen des Strafvollzugs absolut prioritär sein. Es ist auch so, dass es mittlerweile auch schon eine Weiterentwicklung der Fußfessel gibt. Die Fußfessel mit Basisstation, die Sie angesprochen haben, gibt es noch. Sie war die


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