BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber da wird schon ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass man eben der Meinung wäre, so eine Fußfessel, das sei ja eigentlich gar keine Strafe, das wäre völlig unnötig und man möge doch gefälligst – so steht es hier in dieser Zuschrift an die „Kronen Zeitung“ – einfach mehr Gefängnisse bauen und es gebe ohnehin so viele Arbeitslose. Da wird natürlich furchtbar vereinfacht und letztlich ein Meinungsklima erzeugt, das uns allen schadet. Wir brauchen einen vernünftigen, humanen Strafvollzug. Das ist ein Gebot der Vernunft, und die Fußfessel ist Teil davon.

Wenn ich das vielleicht noch sagen darf – dieses Argument kommt vielleicht bei späterer Gelegenheit auch noch –, man darf nicht vergessen: Wir haben, was den Strafvollzug betrifft, internationale Verpflichtungen, die wir erfüllen müssen. Wir müssen daher aufgrund internationaler Verpflichtungen einen lückenlos EMRK-konfor­men Strafvollzug in allen unseren Institutionen garantieren. Das ist auch gut so, dazu haben wir uns verpflichtet, und das müssen wir tun.

Wir haben – das können Sie auch dem Sicherheitsbericht entnehmen, der dann, glaube ich, ohnehin noch Thema sein wird – einfach wieder einen Höchststand an Häftlingen, nämlich nahezu genau jenen Höchststand von 2007: 2007 hatten wir 8 957 Häftlinge insgesamt, jetzt haben wir 8 950. Und 2007 hat dieser Höchststand letztlich dazu geführt, dass im Rahmen des Haftentlassungspakets die Fußfessel ja eingeführt wurde. Dann hat sich die Häftlingszahl etwas reduziert. Jetzt sind wir wieder dort, wo wir schon einmal waren, wo wir natürlich wieder Handlungsbedarf haben.

Daher kann ich nur Folgendes sagen: Ich weiß und bitte auch um Verständnis dafür, dass wir im Bereich des Strafvollzugs wirklich große Probleme zu lösen haben. Das wird nicht einfach sein, und es wird lange dauern, bis wir hier alles Notwendige umgesetzt haben. Aber ich kann nur sagen, dass die Fußfessel als eine mögliche Form des Strafvollzugs in bestimmten Bereichen durchaus ein wichtiger Teil des Konzepts des Strafvollzugs ist. Nur sollte sie eben vernünftig angewendet werden. Was den Einzelfall betrifft, werden Sie verstehen, dass ich mich natürlich in Einzel­fallentscheidungen nicht einmischen kann, will und darf. Es ist Sache der Vollzugs­behörden, die auch dafür zuständig sind, jetzt zu klären, wie es zu diesen Vorkomm­nissen kommen konnte. Ich möchte das auch nicht bewerten.

Ich kann nur eine Bitte an Sie alle richten: Wir sollten uns die Fußfessel, als grundsätzliche Möglichkeit des Strafvollzugs, von solchen Vorkommnissen nicht schlechtmachen lassen. Und ich hoffe, sie wiederholen sich nicht. (Allgemeiner Beifall.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Kollege Füller.

 


Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Welche Anordnungen beziehungs­weise Weisungen werden Sie in diesem Zusammenhang Ihren Behörden geben, damit solche für die Bevölkerung zu Recht unverständlichen Ausflüge in Zukunft ausge­schlossen werden können?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Die Strafvollzugsdirektion, als zuständige Behörde, hat veranlasst, dass derartige Entscheidungen ihr und damit der Behördenleitung in Zukunft vorzulegen sind. Es war von meiner Seite keinerlei Notwendigkeit gegeben, hier irgendwelche Vorgaben zu machen oder gar mit Weisun­gen einzugreifen. Das ist auch nicht erfolgt. Da hat die Behörde von sich aus – wie ich glaube – sehr richtig reagiert, und ich bin davon überzeugt, dass man diese Dinge jetzt etwas vorsichtiger handhaben und hier letztlich auch in gesetzeskonformer Weise vorgehen wird. Das war meines Erachtens im Normalfall auch immer schon so. Ich habe volles Vertrauen in die Vollzugsdirektion und in die zuständigen Vollzugsbe-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite