BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 42

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eigentlich ein großes Problem für die Praxis. Wie gesagt, es kann natürlich sein, dass im Zuge von erbrechtlichen Verfahren oder von Verlassenschaftsverfahren so ein Problem auch aufpoppt, aber das ist dann kein Spezifikum des Erbrechts, sondern das kann überall auftreten.

Wenn jemand eine Eigentumswohnung besitzt, eine kaufen oder verkaufen will und plötzlich feststellt, dass das Zubehör, das eigentlich zu so einer Wohnung gehört – der Parkplatz, der Gartenanteil, der Abstellraum, was auch immer –, nicht im Grundbuch festgeschrieben ist, dann sollte das, laut der höchstgerichtlichen Judikatur, nicht sein.

Um eben das nicht notwendig zu machen, braucht es eine Novelle. Wir haben einen entsprechenden Entwurf ja schon vor längerer Zeit fertiggestellt. Er liegt auch den Koalitionsparteien vor, wie Sie wissen, und jetzt wird es hoffentlich sehr bald auch dazu kommen, dass dieser Entwurf freigegeben wird und wir ihn möglichst rasch auch umsetzen können. Dieses wichtige Problem muss vor allem aus Sicht der Praxis gelöst werden. Es ist relativ einfach zu lösen. Wir haben, wie gesagt, schon vor längerer Zeit vorgeschlagen, wie man es machen müsste, damit das Problem vom Tisch ist.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Die wurde bereits beantwortet, bezog sich auf pflegende Angehörige. – Danke.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, 1847/M-BR/2014, und ich bitte den Anfragesteller, Bundesrat Füller, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage:

1847/M-BR/2014

„Es kam zu einer öffentlich emotional geführten Diskussion über das Instrumentarium der Fußfessel, ausgelöst durch den Opernbesuch in Graz und der Abhaltung einer Geburtstagsfeier in einem Wiener Nobelhotel durch Hannes Kartnig, wie beurteilen Sie diese Vorgänge?“

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Bundes­rat, Sie können sich natürlich vorstellen, dass ich mit diesen Vorgängen aus mehreren Gründen alles andere als eine Freude habe.

Zum einen muss man schon klar festhalten, dass die Fußfessel, wenn sie vernünftig zur Anwendung gelangt, ein wichtiges Instrumentarium in ganz bestimmten Bereichen des Strafvollzugs ist. Das muss man klar sagen. Und sie hat sich dort, wo sie vernünftig zur Anwendung gelangte, auch durchaus bewährt.

Warum haben mich diese Vorkommnisse so beschäftigt? – Aus einem ganz einfachen Grund. Ich bin dankbar für die Gelegenheit, hier ganz klar sagen zu dürfen, dass solche Vorkommnisse und vor allem auch ihre mediale Wahrnehmung und Wieder­gabe der Grundidee natürlich Schaden zufügen. Ich habe das natürlich schon genau verfolgt. Man sieht das am verlässlichsten, wenn man sich die Leserbriefe in den führenden österreichischen Tageszeitungen ansieht. Ich verlasse mich da immer lieber auf die führenden Tageszeitungen, weil dort Leserbriefe namentlich gezeichnet und daher, glaube ich, verlässlicher als vielleicht anderswo sind, wo das nicht so ist, wie man hört. 

 


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