BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 41

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Das ist der wesentliche Inhalt von den Schwerpunkten her betrachtet. Ich bin natürlich gerne bereit, auch auf weitere Details einzugehen. Ich habe natürlich heute auch – und darüber freue ich mich – die maßgeblichen Exponenten meines hervorragenden Teams im Bundesministerium für Justiz hier, den Sektionschef Dr. Kathrein, der im Bereich des Erbrechts federführend tätig ist. Aber das waren, wie gesagt, die wesent­lichen Punkte, die ich Ihnen gegenüber vorweg einmal deklarieren wollte.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Bock.

 


Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, dass Sie auch ein zusätzliches Erbrecht für jene Personen einführen wollen, die den Erblasser gepflegt haben. Auf den ersten Blick ist es eine sehr gute Idee, aber wie wollen Sie der mit dieser Neuerung verbundenen enormen Zunahme von Beweisschwierigkeiten und damit einhergehend von Erbstreitigkeiten begegnen?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Für diese Zusatzfrage bin ich sehr dankbar, weil Sie mir Gelegenheit gibt, noch einmal darauf hinzuweisen, dass, wie ich schon vorhin gesagt habe, es nicht ein formelles Erbrecht sein wird, sondern es wird ein Anspruch darauf sein – im Gesetz verbrieft und verankert –, dass jemand, der Pflegeleistungen erbracht hat, dafür auch eine angemessene Vergütung bekommen soll. In welcher Höhe das dann angemessen ist, darüber zu entscheiden ist Sache des Gerichts. Aber ich bin wirklich felsenfest überzeugt davon, dass gerade die Notwendig­keit, sich mit dieser Frage im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens auseinander­zusetzen, den einen oder anderen Erbschaftsstreit sogar vermeiden kann, denn dann ist ganz klar: Das Gericht muss sich überlegen, ob es da wirklich jemanden gab, der Pflegeleistungen erbracht hat.

Das Gericht hat auch die Möglichkeit, im Rahmen der üblichen Beweiserhebung festzustellen, was hier wirklich gerechtfertigt ist und was nicht. Ich bin felsenfest überzeugt davon, dass wir gerade mit dieser Regelung Erbstreitigkeiten, die – da haben Sie schon recht – leider in vielen Fällen vorprogrammiert sind, sogar vorbeugen können. Deshalb wollen wir diese Regelung ja drinnen haben. Also ich sehe das wirklich optimistisch.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Brückl.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Sie haben in der Vergangenheit mehrmals betont, dass in den nächsten zehn Jahren etwa 58 000 Betriebsübergaben durchgeführt werden. Daher bedarf es auch einer Änderung im Erbrecht hinsichtlich der Bezahlung der Pflichtteile. Bei Betriebs­übergaben kommt es aber immer wieder auch zu Übergaben von Liegenschaften. In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister: Inwieweit wird mit der Erbrechtsreform auch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes einhergehen, das einer drin­gen­den Reparatur gerade im Bereich des nicht im Grundbuch verzeichneten Zubehörs bedarf?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das sind natürlich völlig getrennte Problembereiche. Die notwendige Novellierung des Wohnungseigentums­gesetzes hat an sich mit dem Erbrecht gar nichts zu tun. Aber ich gebe Ihnen Recht, das ist notwendig und, soviel ich weiß, gibt es jetzt noch Schlussverhandlungen darüber, wie diese Novelle dann tatsächlich auf den Weg Richtung Nationalrat gebracht werden kann. Ich bin auch optimistisch, aber es ist völlig richtig, wir haben da


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