BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 40

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Bevor ich nun – um 11.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit der Präsidentin und der Vize­präsidentin, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, bis zu 120 Minuten erstrecken werde.

Bundesministerium für Justiz

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1850/M-BR/2014, an den Herrn Bundesminister für Justiz.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Junker, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben Schwerpunkte gesetzt. Ein Schwerpunkt ist das Erbrecht.

Meine Frage:

1850/M-BR/2014

„Sie haben angekündigt, dass nächstes Jahr das Erbrecht reformiert werden soll. – Welche Reformen planen Sie im Bereich des Erbrechts?“

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Bundes­rätin, wir haben gerade einen Entwurf für eine Novelle zum Erbrecht in Ausarbeitung. Das ist in Wirklichkeit eine Novelle zum ABGB, das ja, wie Sie alle wissen, schon ein sehr hohes Alter aufweist – über 200 Jahre. Und der Bereich des Erbrechts ist der erste Teil des ABGB, den wir reformieren wollen.

Ich möchte nur einmal kurz und in Stichworten auf die wesentlichen Inhalte dieser Novellierung, so, wie sie jetzt geplant ist, eingehen.

Wir planen einerseits eine Möglichkeit, die Auszahlung des Pflichtteils an die Pflicht­teilsberechtigten zu stunden, damit wir vor allem in jenen Fällen, in denen jemand zwar erbt, aber die Verpflichtung hat, Pflichtteilsberechtigte auszuzahlen, leichter die Möglichkeit hat, das Erbe anzutreten. Konkret betrifft das auch relativ viele Klein- und Familienbetriebe, bei denen in den nächsten Jahren ansteht, dass sie an die nächste Generation übergeben werden sollen. Die Stundung des Pflichtteils als Erleichterung, insbesondere bei Unternehmensübergängen, ist also einer der Hauptpunkte. In dem Zusammenhang wird auch das Anrechnungsrecht neu geregelt.

Es ist gerade in diesem Bereich, muss man schon sagen, überhaupt notwendig, sehr viel an der Diktion zu ändern und zu modernisieren. Man kann sich vorstellen, die Sprache war vor mehr als 200 Jahren etwas anders als heute. Daher wird es auch einiges an Änderungen in den Formulierungen im Sinn von Straffung oder Klarstellung geben. Es wird, wie es derzeit aussieht, auch der Pflichtteil der Großeltern überhaupt entfallen, und es wird eine Neuheit aufgenommen werden, nämlich die Notwendigkeit, dass jemandem, der für den späteren Erblasser Pflegeleistungen erbracht hat, die Ansprüche aufgrund der Pflegeleistungen im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens abgegolten werden.

Es wird kein formelles Erbrecht sein, das der Betreffende dann hat, aber es wird im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens klargestellt werden, dass eben diejenigen, die den Erblasser gepflegt haben, auch den Anspruch haben, dafür eine angemessene Vergütung zu bekommen.

 


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