April 2014. Wir haben jetzt November 2014 und es ist noch nicht umgesetzt. Wann ist denn damit zu rechnen, und welche Änderungen sind zu erwarten?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 1846/M-BR/2014, hat folgenden Wortlaut:
„Wann werden die zahlreichen Diskriminierungen im Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft gegenüber dem Eherecht endlich beseitigt, nachdem eine Änderung bereits im April 2014 angekündigt wurde?“
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Richtig, Sie haben recht, April 2014 – da waren wir schon relativ weit auch in den Gesprächen mit den einschlägigen und maßgeblichen Interessenvertretungen. Wir hatten gemeinsam mit der Gruppe Lambda schon eine Liste von Problempunkten herausgefiltert, und da ist es so, dass im Zuge der Gespräche und der Verhandlungen auch innerhalb der Regierung eigentlich in den meisten Fällen, in denen auch ich der Meinung bin, da gibt es Regelungen, die man als diskriminierend empfinden kann, schon weitgehend Verständnis dafür vorhanden war, dass man diese Dinge ändern muss.
Der Output ist einstweilen noch bescheiden, da gebe ich Ihnen recht. Die Sache mit der Verpartnerung auf dem Standesamt ist über die Bühne gegangen, soviel ich weiß, also das ist kein Thema mehr. Oder ist es noch nicht umgesetzt? – Ja, sehen Sie, das ist Zuständigkeit des Innenressorts, da habe ich jetzt den letzten Stand nicht. Aber ich kann Ihnen nur eines sagen, soweit es mein Ressort betrifft: Wir haben alle diese Punkte durch. Es gab entsprechende Gespräche, die dann im Sommer allerdings deshalb nicht mehr stattgefunden haben, weil die maßgeblichen Vertreter der Organisation Lambda uns auch gesagt haben, man wäre der Meinung, dass vielleicht ohnehin die Möglichkeit bestünde, das Ehegesetz auszuweiten auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. – Das ist aus meiner Sicht wohl nicht realistisch. Daher muss man, das sage ich Ihnen ganz offen, diese Punkte weiter im Auge behalten und eben die notwendigen Änderungen umsetzen. Das wird an uns und an meinem Haus und an mir sicher nicht scheitern.
Es gibt einen Punkt, der besonders strittig ist, auch gesellschaftspolitisch, den wir aber in dieser Form jetzt gar nicht mehr weiter ausverhandeln müssen, nämlich das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Da gibt es ein Verfahren, das beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, und daher ist das insofern jetzt einmal außer Streit, denn da werden wir sehen, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt. Es hat gar keinen Sinn, da vorher irgendetwas legistisch umzusetzen, solange wir nicht wissen, wie das der Verfassungsgerichtshof sieht.
Aber es ist richtig, da gab es im Frühjahr mehr Schwung von allen Beteiligten. Über den Sommer ist der Schwung etwas verloren gegangen. Aber jetzt laufen die Gespräche wieder, und ich bin überzeugt – und dazu stehe ich –, dass dort, wo es Regelungen gibt, die als diskriminierend empfunden werden müssen, diese sicher beseitigt werden – soweit es jetzt mein Ressort und die Umsetzungsmöglichkeit in meinem Ressort betrifft, ganz sicher.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte.
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