BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 52

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Danke für diese Erläuterungen. Sie haben gerade gesagt, dass die Erweiterung des Eherechts für lesbische und schwule Paare für Sie nicht infrage kommt. Alle Juristen, auch diese NGOs, die Vertreter und Vertreterinnen, die Sie genannt haben, auch wir und ich persönlich sind der Meinung, das ist die einfachste Lösung, einfach das Eherecht aufzumachen. Warum kommt das nicht infrage?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das ist eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten. Ich sehe derzeit nicht die Möglichkeit, dass es hier tatsächlich dazu käme, dass sich mit der Ausdehnung des Ehegesetzes auf gleich­geschlechtliche Partnerschaften alle Probleme leicht lösen würden. Ich sehe vor allem die nötigen Mehrheitsverhältnisse nicht. – Das ist jetzt eine Einschätzung von mir. Sollte es anders sein, dann würden wir uns viele Verhandlungen, viele Probleme er­sparen. Wie gesagt, Sie wissen, ich bin als Justizminister parteiunabhängig, aber ich schätze die Mehrheitsverhältnisse so ein, dass ich eher nicht glaube, dass es dazu kommen würde.

Wenn es anders ist – und insofern habe ich das auch dem Vertreter der Gruppe Lambda gesagt –, wunderbar! Dann können wir uns weitere Verhandlungen ersparen. Aber die Frage ist schon auch – und da gebe ich Ihnen auch recht, da kommt der Zeitfaktor ja auch dazu –: Wie lange kann so etwas allenfalls dauern? Wie lange sollen wir jetzt noch warten?

Aus meiner Sicht sollten wir in diesen noch offenen Punkten – und allzu viele sind es nicht mehr, insofern ist schon auch einiges weitergegangen in diesen Gesprächen – jetzt rasch weiter die Gespräche so weit vorantreiben, dass wir zu konkreten Vor­schlägen kommen, ausgenommen den einen Punkt – und das ist ohnedies der schwie­rigste – betreffend das Adoptionsrecht. Das liegt beim Verfassungsgerichtshof, und das wird dort entschieden.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Gödl.

 


Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister, Sie haben gerade eine Gesetzesvorlage zum Themenbereich Ehe und Familie in Begutachtung, und zwar die Abschaffung der Gerichtsgebühren für Minderjährige. Ich darf Sie bitten, uns dieses Vorhaben kurz zu erläutern.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Grundsätzlich geht es darum, dass wir im Zuge der im Regierungsprogramm vorgesehenen Evaluierung aller Gebühren festgestellt haben, dass es Gebühren gibt, die eigentlich nicht das bringen, was sie bürokratisch an Aufwand verursachen. Das war die erste Zielrichtung, da gibt es einiges auch über das Familienrecht hinausgehend, wo man sagen muss, da kostet die Suppe mehr als das Fleisch, das geht nicht.

Der zweite Bereich – der liegt mir besonders am Herzen, das muss ich sagen – sind die Gebühren im Bereich des Familienrechts. Wenn ich jetzt alle Punkte aufzählen würde, würden wir relativ lang brauchen, man kann es ja überall nachlesen, worin diese Änderungen bestehen. Wir haben eigentlich im gesamten familienrechtlichen Bereich die Gebühren abgeschafft oder gesenkt, vor allem weil es schon belastend genug ist, wenn man bei familienrechtlichen Streitigkeiten letztlich bei Gericht Hilfe suchen muss. Das ist schwierig genug und wird dem Problem oft nicht wirklich gerecht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite