BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 53

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Das ist auch einer der Gründe, weshalb aus meiner Sicht diese Familiengerichtshilfe so erfolgreich läuft, weil sie ein Mediationsversuch ist, dem Gerichtsverfahren vorge­schaltet und mit ihm mehr oder weniger akkordiert. Ich habe ehrlich gesagt nie verstanden, dass im Zuge von Obsorgestreitigkeiten oder familienrechtlichen Streitig­keiten jemand eine Gebühr dafür zahlen muss, dass er sein eigenes Kind besucht, das Besuchsrecht am eigenen Kind wahrnimmt. Das ist für mich das krasseste Beispiel für eine Gebühr, von der ich meine, sie muss abgeschafft werden, wenn es nur irgendwie budgetär möglich ist. Das ist im Wesentlichen auch der Inhalt dieser Gebührengesetz-Novelle.

Ich muss mich bei dieser Gelegenheit auch beim Finanzminister dafür bedanken, dass er dafür Verständnis gehabt hat. Es war sachlich wirklich geboten, dass man hier zur Entlastung der Familien und dort, wo letztlich gar Minderjährige mit Gebühren belastet werden, zurückschraubt und diese Gebühren, auch wenn es natürlich das Budget belastet, beseitigt. Es ist einfach so, das wissen Sie alle, ich kann über mein Budget nicht so einfach verfügen, sondern das muss natürlich im Zuge des Budgetvollzuges mit dem Finanzministerium akkordiert werden. Das ist hier auch der Fall gewesen, sonst ginge es gar nicht. Wenn es um Planstellen geht, bedarf es darüber hinaus der Akkordierung mit dem Bundeskanzleramt. Mein Haus hat den Vorschlag gemacht, dass man einige Gebühren streichen sollte, und hat das Finanzministerium davon überzeugen können, dass man auf die dafür nötigen Budgetmittel, die jetzt eben nicht hereinkommen, im Interesse der Sache – und, wie ich glaube, aus guten Gründen – verzichten sollte.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Vizeprä­sidentin Posch-Gruska.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben die Frage fast schon beantwortet. Ich möchte nur noch hinterfragen: Meiner Ein­schätzung nach gelingt es dann am besten, Diskriminierungen von Menschen mit gleich­geschlechtlicher Gesinnung zu verhindern, wenn wir das Eherecht wirklich aufmachen und hier keine Unterschiede mehr schaffen. Sie haben gesagt, es gibt nach Ihrer realistischen Einschätzung keine Möglichkeiten dazu. Ich möchte nur noch hinterfragen: Die realistische Einschätzung ist nicht juristischer, sondern rein inhalt­licher Natur. Sehe ich das richtig?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Die Einschätzung ist real­politischer Natur, ja. Ich habe mittlerweile schon gelernt, dass es nicht immer einfach ist, den nötigen Konsens zu finden, Stichwort WEG-Novelle. Es ist halt nicht immer einfach, hier so rasch diejenigen zu überzeugen, die man überzeugen muss, damit man eine Mehrheit hat.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte voranstellen, ich werte die sexuelle Orientierung jedes Einzelnen in keiner Weise. Trotzdem bin ich der konservativen Auffassung, und meine freiheitlichen Kolle­gen sind es auch, dass die Ehe zwischen Mann und Frau schon das bevorzugte Modell sein sollte. Es ist ja in Europa und speziell auch in Österreich überhaupt kein Problem, wie man sexuell, ich sage es jetzt salopp, gestrickt ist. Anders ist das aber bei Gruppen von Zuwanderern, vor allem dann, wenn sie islamistisch sind und den Koran sehr extrem auslegen. In deren Herkunftsländern werden Homosexuelle verfolgt, gefoltert und zum Teil auch ermordet, was abzulehnen ist.

 


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