BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 55

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seres und Sinnvolleres ersetzen können. Das ist im Zuge der sogenannten Sozialnetz-Konferenzen gelungen. Das klingt kompliziert, ist aber nichts anderes als der Versuch, die Bezugspersonen des betreffenden Jugendlichen an einen Tisch zu bekommen und mit ihnen gemeinsam zu überlegen, was wir machen können, um diesen Jugendlichen wieder aufzufangen, damit er nicht weiter auf die schiefe Bahn rutscht. Das ist gerade bei jugendlichen Ersttätern ganz, ganz wichtig, da sind die Chancen hoch, dass man sie wieder auffängt, wenn sie ihre Orientierung in der Gesellschaft verloren haben.

Diese Sozialnetz-Konferenzen haben wir mithilfe von NEUSTART seit 1. November flächendeckend einführen können, und das hat es in Wirklichkeit gebracht – davon bin ich fest überzeugt –, weil es hier noch einen entsprechenden Informationsfluss zwi­schen Staatsanwaltschaft, Gericht und diesen Sozialnetz-Konferenzen gibt. Das ist in Wahrheit das wirklich Neue und das Sinnvolle. Das heißt, es ist nicht mehr so wie vielleicht vor vielen, vielen Jahren, dass ein Staatsanwalt einen Antrag auf U-Haft stellt und der Richter sagt ja, Verhängung der U-Haft, und dann unternehmen wir 14 Tage nichts bis zur ersten Haftprüfungsverhandlung.

Nein, jetzt beginnt vom ersten Tag an der Versuch, die Ursachen zu finden und auch anzusprechen, die dazu geführt haben, dass es zu dieser Verhaltensweise des Jugend­lichen, zu diesem Delikt kommen konnte. Wenn man die Ursachen kennt, dann hat man auch die größte Chance, dass man durch deren Beseitigung sicherstellt, dass der Jugendliche nicht weiter auf die schiefe Bahn kommt. Dann ist in vielen Fällen – nicht in allen natürlich – die Untersuchungshaft vermeidbar.

Jetzt kommt der nächste Schritt, ganz konsequent, die nächste Etappe: Ab 1. Jänner werden wir in Wien diese Wohngruppenbetreuung anbieten können. Es sind insgesamt vier Trägervereine, die wir unter Vertrag haben und die sicherstellen werden, dass Jugendliche, von denen das Gericht und die Staatsanwaltschaft sagen, ja, das macht Sinn, sozusagen als gelindere Maßnahme in diese Wohngruppenbetreuung entlassen werden können. Da werden wir sicherlich auch wieder insofern Erfolg haben, als wir damit die Zahl der Fälle von Untersuchungshaft bei Jugendlichen weiter reduzieren können.

Und dort – jetzt kommt die nächste Etappe, die ist allerdings noch nicht ganz so weit –, wo es um Jugendliche geht, die man nicht innerhalb der ersten 14 Tage aus der U-Haft entlassen kann, werden wir eines unserer Lieblingsprojekte hoffentlich möglichst bald verwirklichen können: Das ist das Jugendhaftkompetenzzentrum in Gerasdorf, in der Jugendstrafanstalt, wo es einiger Ausbauten, Umbauten und Adaptierungen bedarf, damit wir das auch verlässlich unterbringen können. Ziel ist, da bin ich jetzt schon kühn und sage mittelfristig, dass ein Jugendlicher in Wien Josefstadt maximal 14 Tage in U-Haft sein sollte. Dann kommt er entweder in die Wohngruppenbetreuung oder ins Jugendhaftkompetenzzentrum Gerasdorf.

Das ist das Ziel. Auf dem Weg dorthin sind wir jetzt schon weiter, da haben wir bereits einiges erreicht. Das ist jener Bereich des Strafvollzugs, wo es erste Erfolge gibt, aber ich sage gleich dazu, in vielen anderen Bereichen, insbesondere im Bereich des Maß­nahmenvollzugs, steht uns noch ein langer und schwieriger Weg bevor – das darf man nicht vergessen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Grimling.

 


Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Regierungsprogramm ist die Prüfung der Neuregelung der Unterbringung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher vorgesehen.

 


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