BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 56

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Kann die Verwirklichung dieser Zielsetzung auch zu einer Verbesserung der Situation im Strafvollzug beitragen?

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich würde darauf antworten wollen, sie kann nicht nur dazu beitragen, sie muss dazu beitragen, aber das ist jetzt in Wirklichkeit genau jener Themenbereich, den ich auch vorhin noch einmal ange­sprochen habe, der von der Kompetenz und von der Möglichkeit der Reformen her mein Ressort alleine überfordern würde.

Es geht hier um Fragen, die natürlich auch mit dem Gesundheitsressort abzuklären sind, denn insbesondere bei denjenigen, die zurechnungsunfähig sind, die also nicht schuldfähig sind, die daher auch keine Strafe bekommen können und die dann bei uns in der ersten Variante des Maßnahmenvollzugs landen – nämlich geistig abnorme Rechts­brecher, die eben nicht schuldfähig sind –, stellt sich schon die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Personen letztlich im Rahmen des Gesundheitsbereiches entsprechend und adäquat zu versorgen.

Damit man solche Gespräche führen kann, ist auch ein hochrangiger Vertreter des Gesundheitsministeriums – mit dem ich immer wieder sehr konstruktive Gespräche geführt habe, das möchte ich bei der Gelegenheit auch sagen – ein Mitglied in unserer Expertengruppe, die sich eben auch mit den notwendigen Reformen im Strafvollzug im Allgemeinen und im Maßnahmenvollzug im Besonderen befasst. Also da muss man einfach vom Grundsatz her auch darüber nachdenken.

Es bleibt aber auf jeden Fall das Problem jener Straftäter, die eben nicht schuldunfähig sind, die daher eine Strafe verbüßen und aufgrund ihrer von den Gerichtspsychiatern und Experten konstatierten Gefährlichkeit, die natürlich dann auch immer wieder gerichtlich überprüft werden muss, nach Verbüßung der Strafe noch in den Maßnah­menvollzug aufgenommen werden müssen.

Da haben wir enorme Steigerungsraten, das muss man ganz klar sagen. Wir haben eine enorme Steigerung der Insassen im Maßnahmenvollzug in Bezug auf die nicht schuldunfähigen geistig beeinträchtigten Insassen. Da kann ich nur sagen, das hat vielfältige Ursachen, die man sich natürlich auch wirklich sehr seriös anschauen muss, aber da haben wir sicher einen großen Reformbedarf, das ist ganz, ganz klar.

Wir wollen da eigentlich auf mehreren Ebenen vorgehen: Es gehört die Grundsatzfrage einmal ausdiskutiert, wo solche Personen, die schuldunfähig sind, bestmöglich betreut werden sollten. – Wenn ich Ihnen dazu vielleicht nur ein Beispiel nennen darf: Es hängt ja oft von Zufälligkeiten ab, wie jemand, der eben leider unter einer geistigen Abnor­mität leidet und deshalb schuldunfähig ist, auffällig wird. Das kann sein durch irgendein Verhalten, das in keiner Weise deliktisch ist – dann wird er wohl nach dem Unterbrin­gungs­gesetz irgendwann einmal in einer geschlossenen Anstalt landen –, es kann aber genauso gut sein, dass dieselbe Abnormität dazu führt, dass es irgendein deliktisches Verhalten gibt, und dann ist dieselbe Person plötzlich in unserem Bereich und wir kommen zur Feststellung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, es liegt Schuldun­fähigkeit vor. Dann gibt es den Maßnahmenvollzug in der ersten Variante für schuld­unfähige geistig abnorme Personen. – Ich denke, dass man sich eben wirklich überlegen muss, da zumindest eine viel engere Ankoppelung an das Gesundheits­system anzustreben.

Das darf auch nicht an irgendwelchen Kompetenzstreitigkeiten oder Budgetproblemen scheitern. Da muss man ganz klar sagen, wir haben da die bestmögliche Betreuung


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