BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 79

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Deinen ausführlichen Darlegungen zum Beschluss des Nationalrates, die Juris­diktionsnorm zu ändern, ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Dem Szenario der FPÖ können wir von der SPÖ-Fraktion ohnedies nichts abgewinnen. Die FPÖ-Fraktion hat heute bereits einmal gelobt. Anscheinend ist das schon zu viel gewesen, und jetzt verfallen wir wieder in den alten Trott.

Ich möchte daher nur ganz kurz die Eckpunkte definieren, die aus Sicht der SPÖ-Fraktion dazu führen, dass wir dem Beschluss des Nationalrates zustimmen. Der Grund liegt auch darin, dass sich seit der Anhebung der Wertgrenze im Jahr 2013 gezeigt hat, dass die Auslastung bei den Bezirks- und Landesgerichten mit zirka 105 Prozent fast ident ist. Es sind also die Landesgerichte entlastet und auf der anderen Seite die bezirksgerichtlichen Strukturen gestärkt worden.

Das bedeutet, das Ziel, das man sich mit dieser Reform gesetzt hat, wurde schon im ersten Etappenschritt erreicht. Daher ist es nicht notwendig, noch zwei Wertgren­zen­erhöhungen durchzuführen, denn das würde zu einer starken Belastung der Bezirks­gerichte zugunsten der Landesgerichte führen. Wenn die Optimierung erreicht wurde und so eine Auslastung der Zivilgerichte auf allen Ebenen gegeben ist, wäre es kontraproduktiv, Entscheidungen zu treffen, die anderslautend sind.

Deshalb stimmen wir, wie eingangs schon erwähnt, diesem Beschluss zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.13


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


13.13.37

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich entschuldige mich, ich bin jetzt nicht so gut vorbereitet, weil ich direkt von der Präsidiale komme. (Bundesrätin Zwazl: Du kannst gerne verzichten!) – Ich verzichte nicht, das würde der Frau Kollegin Zwazl so passen. Nein, denn ich stimme ja zu, und, so gesehen, kann ich gerne reden.

Grundsätzlich finden wir es richtig, dass es hier eine klare Aufteilung gibt. Ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen. Es gab vor Kurzem eine Studie über die Arbeits­aus­lastung an den Gerichten in Österreich. Da gab es auch einen europaweiten Vergleich, wie viele Richter und Richterinnen und wie viele Staatsanwälte und Staats­anwältinnen es pro 100 000 Einwohner und Einwohnerinnen gibt. In Österreich sind es 18 Rich­terInnen pro 100 000 EinwohnerInnen und im Europadurchschnitt sind es 21. – Das ist jetzt noch kein so Riesenunterschied, könnte man meinen, da sind wir knapp hinter dem europäischen Schnitt.

Bei StaatsanwältInnen schaut dieses unterschiedliche Verhältnis natürlich schon etwas dramatischer aus. In Österreich kommen vier StaatsanwältInnen auf 100 000 Einwoh­nerInnen, europaweit sind es elf. Da muss man dann schon sagen, dass bei den StaatsanwältInnen das Verhältnis so erheblich unter dem europäischen Schnitt liegt, dass wir hier personell dringend etwas machen müssen. Ich weiß, dass Verfahren in Österreich im Europavergleich relativ schnell gehen. Das ist auch gut so. Aber wir sollten schon darüber nachdenken, weil wir ein Justizsystem haben, das – salopp gesagt – knapp vor dem Burnout steht. In diesem Bereich würde ich schon sagen, dass wir Handlungsbedarf haben.

Das war der Redebeitrag, den ich noch loswerden wollte, Frau Kollegin Zwazl. Aber wir stimmen zu. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.16

 


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